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Sachverhalt:

Bereits im Zuge vergangener Wahlen wurde immer wieder über die Höhe der Wahlhelferentschädigung diskutiert. Zuletzt wurde die Thematik im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss aufgegriffen, mit dem Ziel eine sachgerechte Anpassung vorzunehmen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Höhe der Entschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer ist in § 4 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt. Nach aktuellem Satzungsstand vom 8. Mai 2014 beträgt die Pauschalentschädigung bei allgemeinen Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden 35,00 € pro Tag, bei Kommunalwahlen 50,00 € pro Tag. Eine formlose Umfrage bei einigen Kommunen im Landkreis hat folgende Entschädigungshöhen ergeben:

 

- Kissing: 75 €/Tag

 

- Friedberg:55 €/Tag

 

- Aichach:60 €/Tag

 

- Augsburg:100 €/Tag

 

In den genannten Kommunen wird nicht zwischen allgemeinen Wahlen etc. und Kommunalwahlen entschieden. Es wird vorgeschlagen auch beim Markt Mering künftig einheitlich zu verfahren.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, abhängig von der künftig gewährten Pauschalentschädigung und der Anzahl der Wahlen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

§ 4 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts erhält den Absatz 1 folgenden Wortlaut:

Ehrenamtliche Wahlhelfer erhalten aus Anlass der Durchführung einer Wahl oder eines Volksentscheides/Bürgerentscheides eine pauschale Entschädigung von 75 € pro Tag.

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 1

                                           abwesend MGR Hendlmeier

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