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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Für die geplanten Erschließungsstraßen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ sind noch eine Straßenbenennungen vorzunehmen. Wie im beigefügten Lageplan markiert, würde sich die Einteilung in zwei Straßen anbieten. Straßenzug A ist im beigefügten Plan gelb markiert, Straßenzug B rot.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Rechtsgrundlage für die Straßenbenennung stellt Art. 52 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) dar, darauf ergibt sich das Recht bzw. die Pflicht für Gemeinden, für öffentliche Straßen Straßennamen zu vergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt, folgende, neue Straßennamen für die Erschließungsstraßen im „Gewerbepark Mering West“ zu vergeben:

 

Straßenzug A (gelb dargestellt): ________________________________________

Straßenzug B (rot dargestellt): __________________________________________

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Anlage/n
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