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Sachverhalt:

 

Für die geplanten Erschließungsstraßen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West" sind noch eine Straßenbenennungen vorzunehmen. Wie im beigefügten Lageplan markiert, würde sich die Einteilung in zwei Straßen anbieten. Straßenzug A ist im beigefügten Plan gelb markiert, Straßenzug B rot.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Rechtsgrundlage für die Straßenbenennung stellt Art. 52 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) dar, darauf ergibt sich das Recht bzw. die Pflicht für Gemeinden, für öffentliche Straßen Straßennamen zu vergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, folgende, neue Straßennamen für die Erschließungsstraßen im „Gewerbepark Mering West" zu vergeben:

 

1.

Straßenzug A (gelb dargestellt): Kibitzweg

Straßenzug B (rot dargestellt): Lerchenweg

 

2.

Straßenzug A (gelb dargestellt): Bertha-Benz-Straße

 

3.

Straßenzug B (rot dargestellt): Otto-Hahn-Bogen

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Abstimmungsergebnis:  

zu 1. 9 : 12 (abwesend MGR Lutz)

zu 2. 18 : 3 (abwesend MGR Lutz)

zu 3.  16 : 5 (abwesend MGR Lutz)

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