Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.07.2017 die Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet "Erneuerbare Energien" beschlossen.

 

Inhalt der 1. Änderung ist die Zulässigkeit von Anlagen zur Nutzung überschüssiger thermischer Energie zur Trocknung von Biomasse innerhalb des SO 1. Diese Nutzung ist derzeit auf das SO 2 beschränkt. 

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB fand vom 01.07.2017 bis 21.08.2017 statt.

 

Anregungen oder Einwände, die eine Planänderung herbeigeführt hätten, wurden in der frühzeitigen Beteiligung nicht geäußert. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.09.2017 die 1. Änderung in der unveränderten Fassung vom 03.07.2017 gebilligt und das weitere Verfahren beschlossen.

 

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB fand vom 02.10.2017 bis 03.11.2017 statt

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in diesem Beschlussvorschlag behandelt.

 

 

 

 

 


Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein.

 

 

Im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde nur noch das Landratsamt Aichach-Friedberg als Behörde beteiligt.

 

 

 

  1. Landratsamt Aichach-Friedberg, Bauleitplanung vom 23.10.2017

 

Sie haben uns mit Schreiben vom 26.09.2017 als Behörde beteiligt.

Seitens des Immissionsschutzes, des Bodenschutzrechtes, des Naturschutzes, der Denkmalpflege, der Bauordnung, der Kreisstraßenverwaltung, des Wasserrechts und des Kreisbaumeisters wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

Weitere Anregungen werden nicht vorgebracht.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1, des § 10 des Baugesetzbuches – BauGB- in der Fassung vom 23.09.2004 (zuletzt geändert am 20.07.2017 BGBl. I S. 2808), des Art. 23 der Gemeindeordnung –GO- für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) folgende 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet "Erneuerbare Energien“ in der Fassung vom 03.07.2017 als Satzung.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

 

Reduzieren
Anlage/n

Änderungssatzung und Umweltbericht

jeweils in der Fassung vom 03.07.2017 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.