Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.07.2017 die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet "Erneuerbare Energien" beschlossen.
Inhalt der 1. Änderung ist die Zulässigkeit von Anlagen zur Nutzung überschüssiger thermischer Energie zur Trocknung von Biomasse innerhalb des SO 1. Diese Nutzung ist derzeit auf das SO 2 beschränkt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB fand vom 01.07.2017 bis 21.08.2017 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in diesem Beschlussvorschlag behandelt.
Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein:
Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahmen abgegeben:
Landratsamt Aichach-Friedberg, Kreisbrandrat
Folgende Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes abgegeben:
Landratsamt Aichach-Friedberg, Bauleitplanung
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
LEW Verteilnetz GmbH
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bay. Bauernverband
- Landratsamt Aichach-Friedberg, Bauleitplanung vom 14.08.2017
Sie haben uns mit Schreiben vom 19.07.2017 als Behörde beteiligt.
Seitens des Immissionsschutzes, des Bodenschutzrechtes, des Naturschutzes, der Denkmalpflege, der Bauordnung, der Kreisstraßenverwaltung, des Wasserrechts und des Kreisbaumeisters wurden keine Anregungen vorgebracht.
Weitere Anregungen werden nicht vorgebracht.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 27.07.2017
Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
- LEW Verteilnetz GmbH vom 07.08.2017
Auf den Flurstücken 489/0 und 489/1 verläuft unsere 20kV-Kabelleitung SMN 105A zur Anbindung der ansässigen Erzeuger an das Mittelspannungsnetz. Diese ist in beiliegendem Kabellageplan rot gestrichelt dargestellt.
Gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes gibt es unsererseits keine Einwände, sofern der Bestand unserer Kabelleitung gesichert ist.
Abwägung:
Die Lage der 20 kV-Leitung ist dem Vorhabenträger bekannt und wird bei der Errichtung baulicher Anlagen im Gebiet berücksichtigt. Die Stellungnahme der LEW wird diesem zur Kenntnisnahme übermittelt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 27.07.2017
Zu der Änderung des Bebauungsplanes wird vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg wie folgt Stellung genommen:
Forstliche Belange
Forstliche Belange sind von der Planung nicht betroffen.
Landwirtschaftliche Belange
Gegen die Planung bestehen keine Einwände
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
- Bay. Bauernverband vom 27.07.2017
Zu der Änderung des Bebauungsplanes teilen wir mit, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine Einwände oder Bedenken bestehen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.