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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 56 „Oberfeld I“ werden neue Straßenzüge entstehen. Da inzwischen Baurecht besteht und bereits Bauanträge eingereicht wurden, erscheint die Straßenbenennung zum jetzigen Zeitpunkt notwendig. Aus Sicht der Verwaltung ist die Einteilung in drei Straßen (Straße A, B und C) sinnvoll, hierzu wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Für die neue Straße B wäre alternativ auch eine Verlängerung der Straße „Sportanger“ denkbar, in diesem Falle wäre nur eine Vergabe von zwei neuen Straßennamen notwendig.

 

Da ein komplett neues Wohnquartier entsteht, wäre die Benennung nach einer einheitlichen Berufs- /Personen- oder Themengruppe denkbar.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Rechtsgrundlage für die Straßenbenennung stellt der Art. 52 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) dar, danach können Gemeinden für öffentliche Straßen Namen vergeben.

 

 Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, folgende neue Straßennamen zu vergeben:

 

Straßenzug A: _____________________ 

Straßenzug B: _____________________

Straßenzug C: _____________________

 

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Anlage/n

Übersichtsplan  

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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