Eine Bürgerin und ein Bürger aus Steindorf beantragen in der Herzog-Wilhelm-Straße und Badangerstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auszuweisen.
Der Antrag wird mittels Unterschriftenliste von weiteren Bürgern unterstützt.
Begründet wird die Notwendigkeit mit allgemeinen Sicherheitsaspekten für Kinder, Senioren und übrige Verkehrsteilnehmer.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg hat die Situation vor Ort geprüft dazu und schriftlich Stellung genommen.
Gem. der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen nur unter bestimmten und eingegrenzten Gesichtspunkten umgesetzt werden dürfen.
Gem. § 45 Abs. 9 erfordert dies eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Anhand der belegten Unfälle wird ein Unfallschwerpunkt aber verneint mit der Folge, dass auch die beantragte Geschwindigkeitsbegrenzung mangels erfüllter gesetzlicher Vorgaben abgelehnt wird.
Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg ist ausdrücklich Bestandteil der Beschlussvorlage, da diese in Ihrer Ausführlichkeit sowohl den theoretischen, rechtlichen Anforderungen, als auch der praktischen Situation bzgl. der detaillierten Unfälle gerecht wird und so einen umfassenden Eindruck vermittelt, der durch eine Zusammenfassung nicht getrübt werden soll.
Die Straßenverkehrsbehörde schließt sich der Einschätzung der Polizei an.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2016: € | Einmalig 2016: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: