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Sachverhalt:

Eine Bürgerin und ein Bürger aus Steindorf  beantragen in der Herzog-Wilhelm-Straße und Badangerstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auszuweisen.

 

Der Antrag wird mittels Unterschriftenliste von weiteren Bürgern unterstützt.

 

Begründet wird die Notwendigkeit mit allgemeinen Sicherheitsaspekten für Kinder, Senioren und übrige Verkehrsteilnehmer.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg hat die Situation vor Ort geprüft dazu und schriftlich Stellung genommen.

 

Gem. der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen nur unter bestimmten und eingegrenzten Gesichtspunkten umgesetzt werden dürfen.

 

Gem. § 45 Abs. 9 erfordert dies eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Anhand der belegten Unfälle wird ein Unfallschwerpunkt aber verneint mit der Folge, dass auch die beantragte Geschwindigkeitsbegrenzung mangels erfüllter gesetzlicher Vorgaben abgelehnt wird.

 

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg ist ausdrücklich Bestandteil der Beschlussvorlage, da diese in Ihrer Ausführlichkeit sowohl den theoretischen, rechtlichen Anforderungen, als auch der praktischen Situation bzgl. der detaillierten Unfälle gerecht wird und so einen umfassenden Eindruck vermittelt, der durch eine Zusammenfassung nicht getrübt werden soll.

 

Die Straßenverkehrsbehörde schließt sich der Einschätzung der Polizei an.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Fr. Hanel als Mitantragstellerin wird Redeerlaubnis erteilt. Sie weist darauf hin, dass sich 3/4 der wahlberechtigten Bürger aus Hofhegnenberg für Tempo 30 km/h aussprechen.

Lt. StVO ist es ist eine entsprechende Anordnung in diesem Bereich nicht möglich. Die Kontrolle der Einhaltung würde sehr schwierig sein. Vor allem die Anwohner fahren oft selbst zu schnell. Auch liegen die Verkehrsspitzen nur in den Morgen- u. Abendstunden.

Zu bedenken ist vor allem die Gefährdung der Schüler die den Bus benutzen, auch wenn die Polizei keine besondere Gefahrensituation erkennen kann.

Es wird überlegt ob eine Anrodnung einen Nachteil bringen würde. Auch eine Ausschilderung eines eingeschränkten Bereiches auf Tempo 30 km/h wird erwägt. Dies könnte provisorisch erfolgen, die endgültige Lösung könnte durch das Verkehrskonzept geregelt werden.

GR Reichlmayr beantrag die Abstimmung über diesen Vorschlag (Beschränkung von Brücke bis Kriegerdenkmal, Badangerstr. bis Bushaltestelle o. Ortsschild).

BGM Wecker erklärt, dass man hierfür ca. 14 Schilder aufstellen müsste. Auch erklärt er, dass er sich an den Beschlussvorschlag des LRA und der Verwaltung hält. Der Beschluss wird er zur Prüfung beim LRA  vorgelegen.

 

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Beschluss

Beschluss 1:

Mangels der Erfüllung rechtlicher Voraussetzungen erfolgt im Bereich der Herzog-Wilhelm-Straße sowie der Badangerstraße keine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h.

 

 

Beschluss 2:

Der Bereich Abzweigung Kriegerdenkmal bis zur Brücke und die Badangerstraße werden auf Tempo 30 km/h begrenzt.

 

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Abstimmungsergebnis Beschluss 1:

 

1:8

 

Abstimmungsergebnis Beschluss 2:

 

8:1

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