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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Prittriching hat am 22.10.2015 den BBauPlan „Leitenberg I“ zur Schaffung von Wohngrundstücken in der Gemarkung Prittriching aufgestellt.

Mit Schreiben vom 26.11.2015 hat das planende Ing.-Büro Arnold Consult AG die Gemeinde Schmiechen nach § 4 Abs. 1 BauGB, durch Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der Behörden am Verfahren beteiligt und aufgefordert, sich im Bedarfsfalle zu äußern. Nähere Informationen im Anhang.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Durch die Aufstellung des BBau-Planes „Leitenberg I“ der Gemeinde Prittriching, werden keine Belange der Gemeinde Schmiechen berührt.

 

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Beschlussvorschlag

Der GR Schmiechen beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bzgl. der Aufstellung des BBauPl. „Leitenberg I“ der Gemeinde Prittriching vorzubringen, da Belange der Gemeinde Schmiechen nicht berührt werden.

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Anlage/n

Anschreiben vom 26.11.2015

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