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Sachverhalt:

Die Gemeinde Prittriching hat am 22.10.2015 den BBauPlan „Leitenberg I“ zur Schaffung von Wohngrundstücken in der Gemarkung Prittriching aufgestellt.

Mit Schreiben vom 26.11.2015 hat das planende Ing.-Büro Arnold Consult AG die Gemeinde Schmiechen nach § 4 Abs. 1 BauGB, durch Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der Behörden am Verfahren beteiligt und aufgefordert, sich im Bedarfsfalle zu äußern. Nähere Informationen im Anhang.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Durch die Aufstellung des BBau-Planes „Leitenberg I“ der Gemeinde Prittriching, werden keine Belange der Gemeinde Schmiechen berührt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der GMR Schmiechen beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bzgl. der Aufstellung des BBauPl. „Leitenberg I“ der Gemeinde Prittriching vorzubringen, da Belange der Gemeinde Schmiechen nicht berührt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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