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Sachverhalt:

 

Behandlung der Stellungnahmen der Behörden / Träger öffentlicher Belange zur Vorprüfung des Einzelfalls gem. Anlage 2 BauGB:

Inhalt der Stellungnahme vom 24.07.2019:

Die Angabe unter Kapitel 2, Nr. 2.6.7 zur Lage in Gebieten, in denen die in den Rechtsakten

der EU festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind, ist falsch. Die chemischen Werte im Grundwasser sind überschritten. Die Angaben sollten daher entsprechend

korrigiert werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Angaben zur Überschreitung der chemischen Werte im Grundwasser werden entsprechend angepasst.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt der Stellungnahme stattzugeben.

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 0

persönliche Beteiligung MGR Scherer

 

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