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Sachverhalt:

I. Beschreibung des Vorhabens

Das Obergeschoss des bestehenden landwirtschaftlichen Scheunengebäude soll zu einer Wohneinheit ausgebaut werden. Es handelt sich um den Mitteltrackt des Gesamtgebäudes.

Die Wohnung wird durch eine neu zu errichtende Außentreppe zugänglich gemacht. Der künftige Eingangbereich im Obergeschoß ist mit einem Dachaufbau (Gaube) auf der nördlichen Gebäudeseite überdacht.

Die südliche Ansicht wird durch den Einbau von zwei größeren Fenstern verändert.

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

02.08.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

02.10.2018

Nächste Gemeinderatssitzung:

04.10.2018

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die erforderlichen Nachbarunterschriften des angrenzenden Flurstückes 47/3 liegen vor. Im Süden grenzt das Grundstück ein sehr kleines Grundstück der Isar-Amperwerke an. Die Unterschrift liegt nicht vor. Das Grundstück Flur-Nr. 47/1 ist in nachbarschützenden Belangen nicht berührt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Das geplante Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Ausreichend Stellplätze sollen entsprechend der BayBO nachgewiesen werden. Der Nachweis ist vom Eigentümer zu erbringen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat kann in der heutigen Sitzung dem Antrag nicht zustimmen.

Es ist der Nachweis zu erbringen wie viele Stellpletze vorhanden sind und zu welcher Wohnung die jeweiligen Stellplätze gehören.

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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