Gemeinderat Schmiechen - 07.06.2019
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2019/2829 | |||
Ö 4 | 2019/2717-01 | |||
Ö 5 | 2019/2830 | |||
Ö 6 | 2019/2841 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgelegten Planung zur Bebauung des „Hanserbauergrundstücks“ an der Ringstraße 48 und stimmt einer entsprechenden Bebauungsvariante vom 30.04.2019 unter Berücksichtigung der folgenden Eckpunkte zu.
1.Die Position der Tiefgaragenabfahrt ist zu überarbeiten, damit ein ungehinder-tes ein- und ausfahren ermöglicht werden kann 2.Haus Nr. 1, Dachneigung 42 Grad, Firsthöhe max. 548,30 3.Haus Nr. 2, Dachneigung 42 bis 45 Grad, Firsthöhe max. 548,30 4.Stellplätze entsprechend der Satzung, Wohnungen < 60 m² ein Stellplatz, > 60 m² 2 Stellplätze 5.Bebauung westlich ein Doppelhaus und zwei Einfamilienhäuser 6.Quergiebel und untergeordnete Quergiebel möglich, für die Überschreitung der zul. Wandhöhe der untergeordneten Quergiebel werden entsprechende Fest-setzungen im Bebauungsplan aufgenommen 7.Der Grundstückstausch des Gemeindegrundstücks Flur Nr. 62/1 mit dem Grundstücksstreifen an der Schmiechach besteht Einverständnis
Der Bürgermeister wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten.
07.06.2019 - Gemeinderat Schmiechen Ö 6 - geändert beschlossen Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgelegten Planung zur Bebauung des „Hanserbauergrundstücks" an der Ringstraße 48 und stimmt einer entsprechenden Bebauungsvariante vom 30.04.2019 unter Berücksichtigung der folgenden Eckpunkte zu.
1.Die Position der Tiefgaragenabfahrt ist zu überarbeiten, damit ein ungehindertes ein- und ausfahren ermöglicht werden kann 2.Haus Nr. 1 und Haus Nr. 3 Dachneigung 42 Grad, Firsthöhe max. 548,30 3.Haus Nr. 2, Dachneigung 42 bis 45 Grad, Firsthöhe max. 548,30 4.Stellplätze entsprechend der Satzung, Wohnungen < 60 m² ein Stellplatz, > 60 m² 2 Stellplätze 5.Bebauung westlich ein Doppelhaus und ein Mehrfamilienhaus 6.Quergiebel und untergeordnete Quergiebel möglich, für die Überschreitung der zul. Wandhöhe der untergeordneten Quergiebel werden entsprechende Fest-setzungen im Bebauungsplan aufgenommen 7.Der Grundstückstausch des Gemeindegrundstücks Flur Nr. 62/1 mit dem Grundstücksstreifen an der Schmiechach besteht Einverständnis unter der Voraussetzung, das ein 5 m Streifen im Bereich des Gemeindegrundstücks entlang der Ringstr. Gemeindegrund bleibt. Gemeinderat Herr Peter Zerle betont kategorisch , den 5 m Grünstreifen im Gemeindegrund zu belassen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: 10:0 |
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Ö 7 | 2019/2842 | |||
Ö 8 | ||||
Ö 9 |