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Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 07.05.2019 bittet das Landratsamt AIC-FDB die Gemeinde um Stellungnahme zu der angedachten Versickerung des Niederschlgswassers im Bereich des geplanten Ausbaus der Kreisstraße der AIC 12 mit Geh- und Radweg. Die Versickerung ist grundsätzliche auf der ges. Länge kein Problem, jedoch das Versickerungsbecken auf dem Grundstück 472/1 der Gemarkung Unterbergen lässt sich nicht verwirklichen. Der Grundeigentümer ist nicht bereit, dieses Grundstück an die Gemeinde zu verkaufen. Hier muss eine andere Möglichkeit gefunden werden, um das anfallende Niederschlagswasser zu versickern.

Grundsätzlich kann dem Antrag zugestimmt werden.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag auf wasserrechtliche Zulassung für das Bauvorhaben Sanierung der Kreisstraße AIC 12 mit Errichtung eines Geh- und Radweges und stimmt der Erteilung der erforderlichen wasserrechtlichen Zulassung von Seiten der Gemeinde Schmiechen zu.

Es ist zu berücksichtigen, dass das geplante Sickerbecken aufgrund des fehlenden Grunderwerbs auf dem Grundstück Flur Nr. 472/1 der Gemarkung Ubnterbergen nicht realisiert werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10:0

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