Gemeinderat Schmiechen - 08.10.2018
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2018/2345 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag. Es wird zudem eine Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zum Einbau des Nagelstudios (nicht störender Gewerbebetrieb) erteilt.
Die Gemeinde Schmiechen stimmt dem Vorhaben als Nachbar der südlich angrenzenden Fläche zu. 08.10.2018 - Gemeinderat Schmiechen Ö 3 - geändert beschlossen Beschluss:
Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag. Es wird zudem eine Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zum Einbau des Nagelstudios (nicht störender Gewerbebetrieb) erteilt.
Die Gemeinde Schmiechen stimmt dem Vorhaben als Nachbar der südlich angrenzenden Fläche zu.
Die Erforderniss von zusätzlichen Stellplätzen ist vom Landratsamt zu prüfen. Abstimmungsergebnis: 13:0 |
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Ö 4 | 2018/2336 | |||
Ö 5 | 2018/2344 | |||
Ö 6 | ||||
Ö 7 |