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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Vorhaben Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgaragen wurde am 24.08.2016 im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. Nun wird für einen bislang als Hobbyraum genutzten Kellerraum die Nutzungsänderung zum Einbau eines Nagelstudios beantragt. Es handelt sich dabei nur um einen Raum mit 10,64 qm + WC.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:28.09.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:28.11.2018

Nächste Gemeinderatssitzung:05.11.2018

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt zwei baurechtliche Nachbargrundstücke. Bei dem südlichen Nachbargrundstück handelt es sich um einen Spielplatz der Gemeinde Schmiechen. Der weitere Nachbar wurde nicht beteiligt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 A „Bahnwegfeld“ – 2. Änderung. Als Gebietscharakter ist ein allgemeines Wohngebiet festgelegt. In einem allgemeinen Wohngebiet sind nicht störende Gewerbebetriebe, wie z.B. ein Nagelstudio nur ausnahmsweise zulässig (vgl. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO). Die Gemeinde kann eine entsprechende Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB zulassen. Daher kann das Vorhaben nicht im Freistellungsverfahren behandelt werden und bedarf einer Ausnahme per Beschluss durch den Gemeinderat.

 

Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten.

 

Insgesamt sind auf dem Baugrundstück 2 Stellplätze in der bestehenden Doppelgarage vorhanden. Darüber hinaus können 2 weitere Stellplätze auf dem Garagenvorplatz anerkannt werden. Im Bauantrag ist ein Stellplatz für das Nagelstudio eben auf diesem Garagenvorplatz eingezeichnet. Die notwendigen Stellplätze nach der GaStellV liegen somit vor. Der Stellplatznachweis ist erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag. Es wird zudem eine Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zum Einbau des Nagelstudios (nicht störender Gewerbebetrieb)  erteilt.

 

Die Gemeinde Schmiechen stimmt dem Vorhaben als Nachbar der südlich angrenzenden Fläche zu.

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Anlage/n
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Pläne 

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