- Beschreibung des Vorhabens
Das Vorhaben Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgaragen wurde am 24.08.2016 im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. Nun wird für einen bislang als Hobbyraum genutzten Kellerraum die Nutzungsänderung zum Einbau eines Nagelstudios beantragt. Es handelt sich dabei nur um einen Raum mit 10,64 qm + WC.
- Fiktionsfrist
Eingang:28.09.2018
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:28.11.2018
Nächste Gemeinderatssitzung:05.11.2018
- Nachbarbeteiligung
Es gibt zwei baurechtliche Nachbargrundstücke. Bei dem südlichen Nachbargrundstück handelt es sich um einen Spielplatz der Gemeinde Schmiechen. Der weitere Nachbar wurde nicht beteiligt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 A „Bahnwegfeld“ – 2. Änderung. Als Gebietscharakter ist ein allgemeines Wohngebiet festgelegt. In einem allgemeinen Wohngebiet sind nicht störende Gewerbebetriebe, wie z.B. ein Nagelstudio nur ausnahmsweise zulässig (vgl. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO). Die Gemeinde kann eine entsprechende Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB zulassen. Daher kann das Vorhaben nicht im Freistellungsverfahren behandelt werden und bedarf einer Ausnahme per Beschluss durch den Gemeinderat.
Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten.
Insgesamt sind auf dem Baugrundstück 2 Stellplätze in der bestehenden Doppelgarage vorhanden. Darüber hinaus können 2 weitere Stellplätze auf dem Garagenvorplatz anerkannt werden. Im Bauantrag ist ein Stellplatz für das Nagelstudio eben auf diesem Garagenvorplatz eingezeichnet. Die notwendigen Stellplätze nach der GaStellV liegen somit vor. Der Stellplatznachweis ist erbracht.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2018: € | Einmalig 2018: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: