Marktgemeinderat Mering - 13.12.2018
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2018/2484 | |||
Ö 4 | 2018/2252-01 | |||
Ö 5 | 2018/2252-02 | |||
Ö 6 | 2017/1785-01 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Marktgemeinderat befürwortet die Ausarbeitung der Variante 4 durch das Planungsbüro Wipfler und beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme für 2020.
Die Verwaltung wird beauftragt die dafür notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen.
Die Verwaltung wird bevollmächtigt alle für die Baumaßnahme erforderlichen Aufträge, einschließlich aller Nachträge, sowie alle zur Ausführung der Baumaßnahme notwendig werdenden Maßnahmen, vergeben zu dürfen.
Die Verwaltung wird außerdem bevollmächtigt den Folgeauftrag für die Leistungsphasen 5 bis 9 an das Büro WipflerPlan vergeben zu dürfen.
Der Marktgemeinderat entscheidet sich, im Zuge dieser Baumaßnahme, für die Verlegung von Speed-Pipe-Rohren. Die hierfür notwendig werdenden Ausschreibungen, Ingenieurleistungen, bzw. Auftragsvergaben können von der Verwaltung beauftragt werden.
13.12.2018 - Marktgemeinderat Mering Ö 6 - geändert beschlossen Beschluss: 1. Der Marktgemeinderat befürwortet die Ausarbeitung der Variante 4 durch das Planungsbüro Wipfler und beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme für 2020.
Die Verwaltung wird beauftragt die dafür notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen.
Die Verwaltung wird bevollmächtigt alle für die Baumaßnahme erforderlichen Aufträge, einschließlich aller Nachträge, sowie alle zur Ausführung der Baumaßnahme notwendig werdenden Maßnahmen, vergeben zu dürfen.
Die Verwaltung wird außerdem bevollmächtigt den Folgeauftrag für die Leistungsphasen 5 bis 9 an das Büro WipflerPlan vergeben zu dürfen.
Der Marktgemeinderat entscheidet sich, im Zuge dieser Baumaßnahme, für die Verlegung von Speed-Pipe-Rohren. Die hierfür notwendig werdenden Ausschreibungen, Ingenieurleistungen, bzw. Auftragsvergaben können von der Verwaltung beauftragt werden.
2. Der Marktgemeinderat befürwortet die Ausarbeitung der Variante 4 a durch das Planungsbüro Wipfler und beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme für 2020.
Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen.
Die Verwaltung wird bevollmächtigt alle für die Baumaßnahme erforderlichen Aufträge, einschließlich aller Nachträge, sowie alle zur Ausführung der Baumaßnahme notwendig werdenden Maßnahmen, vergeben zu dürfen.
Die Verwaltung wird außerdem bevöllmächtigt den Folgeauftrag für die Leistungsphasen 5 bis 9 an das Büro Wipfler Plan vergeben zu dürfen.
Der Marktgemeinderat entscheidet sich, im Zuge dieser Baumaßnahme, für die Verlegung von Speed-Pipe-Rohren. Die hierfür notwendig werdenden Ausschreibungen, Ingenieurleistungen, bzw. Auftragsvergaben können von der Verwaltung beauftragt werden. Abstimmungsergebnis: zu 1. : 10 : 11
zu 2. : 8 : 13
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Ö 7 | -01-01-01-01 | |||
Ö 8 | 2017/1640-03 | |||
Ö 8.1 | 2017/1640-04 | |||
Ö 8.2 | 2017/1640-05 | |||
Ö 8.3 | 2017/1640-06 | |||
Ö 8.4 | 2017/1640-07 | |||
Ö 8.5 | 2017/1640-08 | |||
Ö 8.6 | 2017/1640-09 | |||
Ö 8.7 | 2017/1640-10 | |||
Ö 8.8 | 2017/1640-11 | |||
Ö 8.9 | 2017/1640-12 | |||
Ö 8.10 | 2017/1640-13 | |||
Ö 8.11 | 2017/1640-14 | |||
Ö 8.12 | 2017/1640-15 | |||
Ö 9 | 2017/1640-16 | |||
Ö 10 | 2018/2475 | |||
Ö 11 | 2018/2431 | |||
Ö 12 | 2018/2424 | |||
Ö 13 | 2018/2430 | |||
Ö 14 | 2018/2481 | |||
Ö 15 | 2018/2425 | |||
Ö 16 | ||||
Ö 17 | Anfragen |
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Ö 17.1 | 2018/2504 | |||
Ö 17.2 | 2018/2505 | |||
Ö 17.3 | 2018/2506 | |||
Ö 17.4 | 2018/2507 | |||
Ö 17.5 | 2018/2508 | |||
Ö 17.6 | 2018/2509 | |||
Ö 17.7 | 2018/2510 | |||
Ö 17.8 | 2018/2512 |