Der Bebpl. Nr. 61 „Beim Freibad“ ist am 09.06.2015 in Kraft getreten und damit rechtsgültig. Die Grundstücksfläche des gesamten Freibadareals ist als Sondergebiet ausgewiesen, wobei an der nördlichen Grundstücksgrenze, als Abgrenzung zur Wohnbebauung, eine Schallschutzmaßnahme mit einer Mindesthöhe von 6,00 m, bezogen auf OK natürliches Gelände, gefordert wird.
Im Zuge der Errichtung der Schallschutzmaßnahme (Umsetzung des Bebpl. Nr. 61) schlägt die Verwaltung vor, die seit Jahren vom Gesundheitsamt Aichach angemahnten baulichen Mängel (evtl. Erneuerung der Sanitäranlagen, Duschen, Umkleidekabinen, Kioskbereich und des Eingangsbereiches) mit einzubeziehen und in die Maßnahme zu integrieren.
Hierzu wurde von der Verwaltung ein Termin zur Besichtigung mit 2 Ingenieurbüros durchgeführt.
Vom Ingenieurbüro Mach wurden vorläufige geschätzte Baukosten in Höhe von 350.000,-- € angesetzt, aus denen sich Bruttohonorarkosten (Honorarabrechnung nach Zone II, Mindestsatz) in Höhe von 41.684,00 € ergeben
Das Ingenieurbüro Wossnig hat nach einem Ortstermin die Baukosten auf 400.000,-- € geschätzt wonach sich die Bruttohonorarkosten (Honorarabrechnung nach Zone II, Mindestsatz) in einer Höhe von 44.560,-- € ergeben.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2019: € | Einmalig 2019: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Je nach Entscheidung des Gremiums werden die Kosten im Haushaltsplan 2019 eingestellt.