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Wahlen & Wahlergebnisse

Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und ein Gemeinderatsmitglied. Zusätzlich entsenden die Mitgliedsgemeinden je volle Tausend Einwohner ein weiteres Gemeinderatsmitglied in die Gemeinschaftsversammlung (Art. 6 Abs. 2 VGemO). Für die Verwaltungsgemeinschaft ergeben sich somit 21 Mitglieder (Markt Mering 2+14, Gemeinde Schmiechen 2+1, Gemeinde Steindorf 2+0).

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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