Um die Belastung durch anfallende Miete zu senken und ein angemessenes, familiengerechtes Wohnen zu sichern, gewährt der Staat in bestimmten Fällen sogenanntes Wohngeld. Wohngeld kann einerseits als Mietzuschuss für Mieter bzw. Untermieter eines Zimmers oder einer Wohnung, andererseits als Lastenzuschuss für Eigentümer, die Ihre Eigentumswohnung oder ihr eigenes Haus selbst bewohnen, bewilligt werden.
Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, erfolgt anhand einer Wohngeldtabelle und ist abhängig von:
- der Zahl aller zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe Ihres monatlichen Familieneinkommens
- der Höhe Ihrer zuschussfähigen Miete oder Belastung.
Bitte informieren Sie sich in jedem Fall im Landratsamt Aichach-Friedberg (als zuständige Wohngeldstelle), ob Sie die Voraussetzungen zur Zahlung von Wohngeld erfüllen. Anträge hierfür erhalten Sie bei uns oder im Landratsamt (Online unter www.lra-aic-fdb.de/formulare)
Sofern Sie Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge sind, erhalten Sie das "pauschalierte Wohngeld" ohne besondere Beantragung von der Sozialhilfe- bzw. Kriegsopferfürsorgestelle. Nach Durchsicht des Antrages leiten wir diesen an das Landratsamt Aichach-Friedberg (als zuständige Wohngeldstelle) weiter.
Was muss ich mitbringen?
- Ein Formular "Antrag auf Wohngeld"
- Ihre Verdienstbescheinigung
- Mietvertrag bzw. letztes Mieterhöhungsschreiben
- evtl. weitere Unterlagen (z. B. Rentenbescheid)
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung des Wohngeldantrages werden keine Gebühren erhoben.