Für den Bezug einer Sozialwohnung ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) i.V.m. § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) erforderlich.
Wer vermietet Sozialwohnungen?
Momentan stehen etwa 400 Sozialwohnungen in Aichach, Mering, Merching, Pöttmes sowie vereinzelt in anderen Gemeinden zur Verfügung. Im Sachgebiet Soziale Leistungen / SG 22 des Landratsamtes Aichach-Friedberg können Sie eine Liste von Vermietern bekommen, die Sozialwohnungen vermieten.
Wer erhält einen Wohnberechtigungsschein?
Grundsätzlich kann ein solcher WBS entweder für eine konkrete Wohnung oder allgemein für Wohnungen bestimmter Größe ausgestellt werden. Ein allgemeiner WBS berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung bis zu
- 50 qm bzw. zwei Wohnräumen bei einer Person,
- 65 qm bzw. drei Wohnräumen bei zwei Personen,
- 75 qm bzw. drei Wohnräumen bei drei Personen,
- 90 qm bzw. vier Wohnräumen bei vier Personen,
- zzgl. 15 qm bzw. ein weiterer Wohnraum für jede weitere Person.
Für einen allgemeinen WBS müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden,
- ca. 12.000 € netto für eine Person,
- ca. 18.000 € netto für zwei Personen,
- ca. 22.100 € netto für drei Personen,
- zzgl. jeweils 4.100 € netto für jede weitere Person
Für junge Ehepaare (beide Ehepartner unter 40 Jahren und noch nicht länger als fünf Jahre verheiratet), Kinder, Schwerbehinderte sowie bei Unterhaltsverpflichtungen werden bestimmte Freibeträge anerkannt.
Der allgemeine WBS gilt zunächst bayernweit mit bestimmten Ausnahmen (z.B. die Städte München, Ingolstadt, Rosenheim). Innerhalb eines Jahres nach Ausstellung muss der Einzug in eine Wohnung erfolgen.
Wenn Sie auf der Suche nach einer Sozialwohnung im Landkreis Aichach-Friedberg sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Landratsamt auf, um sich für eine solche vormerken zu lassen. Eine Ausnahme stellt die Stadt Friedberg dar, diese ist für die Ausstellung von WBS sowie die Vergabe von Sozialwohnungen in ihrem Stadtgebiet selbst zuständig.
Allerdings müssen Sie aufgrund der Wohnungsmarktsituation leider mit längeren Wartezeiten rechnen. Formulare zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines sind im Rathaus Mering, Zimmer 110 oder 104 erhältlich.
Fristen, Bearbeitungsdauer
Die ausgefüllten Anträge mit den dazu gehörigen Unterlagen (Einkommensnachweise der letzten 6 Monate, Lohnbescheinigungen/Rentenbescheid/Hartz IV Bescheid, etc.) werden von uns zuständigkeitshalber an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet. Die Sachbearbeitung erfolgt mit Ausnahme der Stadt Friedberg dort. Der WBS kann dort abgeholt werden oder er wird von dort an den Antragsteller versandt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 14 Tage, wenn alle relevanten Unterlagen vollständig vorliegen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines allgemeinen WBS werden folgende Gebühren erhoben:
15,-- € für Hartz IV - Empfänger
20,-- € für alle anderen Antragsteller, wobei dieser Betrag bei sozialen Härten gemindert werden kann