Jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sofern er sich nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann. Der Personalausweis dient grundsätzlich zum Gebrauch im Inland und ist das geeignete Dokument für Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens und zur Legitimation bei Behörden. Da bei der Beantragung des Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift (ab 10 Jahre) notwendig ist und eine Identitätsprüfung vorgenommen wird, müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen. Für Kinder unter 16 Jahren müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen.
Bei Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Personalausweises Ihren alten Ausweis vorlegen müssen, der dann von der Ausgabestelle ungültig gemacht oder eingezogen wird.
Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahren 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Wochen. Wohnortänderungen werden sofort eingetragen. Falls Sie in dringenden Fällen sofort einen Ausweis brauchen und dies glaubhaft darlegen können, erstellt Ihnen Ihre Meldebehörde einen vorläufigen Personalausweis.
Seit 2. August 2021 ist die Abgabe von Fingerabdrücken ab 6 Jahren zwingend erforderlich.
Die Einreisebestimmungen legt das auswärtige Amt fest.
Sperrhotline seit 01. Januar 2014: 116 116
Was muss ich mitbringen?
- Ein aktuelles, biometrisches Passbild (35mm x 45mm, Hochformat, Gesichtshöhe ca. 70-80% des Bildes, gute Qualität, Hintergrund einfarbig, hell und ohne Muster, Kopf muss mittig und gerade ausgerichtet sein, Augen geöffnet mit Blickrichtung in die Kamera, neutraler Gesichtsausdruck und geschlossener Mund, Kopfbedeckung nur aus religiösen Gründen)
- Ihren alten, ggf. ungültigen Personalausweis bzw. Ihren Reisepass oder Kinderausweis
- Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder (nur bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses bei der Verwaltungsgemeinschaft Mering)
- Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch (nur bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses bei der Verwaltungsgemeinschaft Mering)
- ggf. Ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis oder Ihre Einbürgerungsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines Personalausweises wird eine Gebühr von 22,80 EUR bei Antragstellern unter 24 Jahren und 37,00 EUR bei Antragstellern ab 24 Jahren erhoben.
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist ebenso mit 10,00 EUR gebührenpflichtig. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen. Eine Wohnortsänderung im Ausweis ist ebenfalls gebührenfrei.
Gebührentabelle
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |