Die Untere Naturschutzbehörde erstellt Fachbeiträge und berät zu Landschafts- und Grünordnungsplänen, landschaftspflegerischen Begleitplänen, Leitungsverlegungen, Baugenehmigungsverfahren und Freiflächengestaltungsplänen. Sie berät und erteilt Genehmigungen im Vollzug der naturschutzrechtlichen Verordnungen (Naturdenkmäler, Landschaftsschutzgebiete, Landschaftsbestandteile). Sowie Vollzug von Waldgesetz, Biotopschutz und -entwicklung, Freiflächenschutz.
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Naturschutz
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