E-Mail mit Anhängen

Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen nur E-Mails mit folgenden Anhängen angenommen werden: PDF, ZIP, Bilddateien, DOCX, XLSX, PPTX und OpenOffice Dateien. Automatisch abgelehnt werden die alten Microsoft Office Formate (DOC, XLS, PPT) sowie Scripte und ausführbare Dateien (EXE)

Service

Kirchenaustritt

Sie haben die Möglichkeit im Standesamt den Kirchenaustritt persönlich zu erklären. Der Kirchenaustritt wird sofort wirksam. Kirchensteuerpflicht besteht jedoch noch bis zu Ablauf des Austrittsmonats. Das Standesamt verständigt alle relevanten Behörden, wie Finanzamt, Kirchensteueramt, Pfarramt und Einwohnermeldeamt.

 

Was wird benötigt?

  • Reisepass oder Personalausweis
  • bei Familienstand verheiratet, verwitwet oder geschieden: Familienstandsnachweis (Stammbuch, Scheidungsurteil)

 

Welche Gebühren fallen an?

für den Kirchenaustritt: EUR 25,--
Zzgl. Bescheinigung: EUR 10,--

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