Sie haben die Möglichkeit im Standesamt den Kirchenaustritt persönlich zu erklären. Der Kirchenaustritt wird sofort wirksam. Kirchensteuerpflicht besteht jedoch noch bis zu Ablauf des Austrittsmonats. Das Standesamt verständigt alle relevanten Behörden, wie Finanzamt, Kirchensteueramt, Pfarramt und Einwohnermeldeamt.
Was wird benötigt?
- Reisepass oder Personalausweis
- bei Familienstand verheiratet, verwitwet oder geschieden: Familienstandsnachweis (Stammbuch, Scheidungsurteil)
Welche Gebühren fallen an?
für den Kirchenaustritt: EUR 25,--
Zzgl. Bescheinigung: EUR 10,--