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Service

Friedhofswesen

Näheres über die Verwaltung der Gräber, auch über Urnengräber, erfahren Sie bei Ihrer Friedhofsverwaltung.

 

Welche Gebühren fallen an?

  1. Die Grabstättengebühr beträgt für
    1. Ein Wahlgrab im Fall
      • der Erstbestattung, vorbehaltlich Abs. 3
      • jede Verlängerung der Nutzfrist
      • des Erwerbs
        • für ein 1-stelliges Wahlgrab 353,00 Euro
        • für ein 2-stelliges Wahlgrab 673,00 Euro
        • für ein 3-stelliges Wahlgrab 969,00 Euro
    2. ein Urnenerdgrab 252,00 Euro
    3. eine Urnennische 463,00 Euro
    4. eine Urnenstele 425,00 Euro
  2. Im Falle jeder weiteren Bestattung bemisst sich die Grabstättengebühr für ein Wahlgrab ausgehend vom Betrag des Abs. 1 Buchst. a) nach dem Verhältnis der abgelaufenen Nutzungsfrist der letzten Bestattung bzw. Verlängerung, wobei auf volle Jahre abgerundet wird, zur neu beginnenden Nutzungsfrist.
  3. Im Falle des Erwerbes wird dieser einer Erstbestattung gleichgesetzt.

 

Benutzungsgebühr für das Leichenhaus

Für die Benutzung des Leichenhauses werden folgende Gebühren erhoben:

  • Aufbahrung der Leiche 69,00 Euro

 

Bestattungsgebühren

Die Gebühr für jede Bestattung beträgt für

  1. Einsargung einer Leiche 74,00 Euro
  2. Aufbahrung der Leiche im Leichenhaus 25,50 Euro
  3. Leichenhaus – Reinigung 19,50 Euro
  4. Leichenbewachung ( Öffnen und Schließen des Leichenhauses, Kerzen anzünden u. löschen) 30,00 Euro
  5. Leichenträger bei Aussegnung je Träger 74,00 Euro
  6. Überführung nach Auswärts je Stunde und Begleitperson 50,00 Euro
  7. Grabbereitung
    - bei Erdbestattung 233,00 Euro
    - bei Urnenerdgrab, Urnennische, Urnenstele 74,00 Euro
  8. Dienstleistungen bei der Beisetzung einschließlich Schließen des Grabes 195,00 Euro
  9. Zuschlag von 50% bei Nachtarbeit und 100 % bei Sonntagsarbeit (ohne Buchst. D)
  10. Ausschlagen des Grabes mit grünen Matten und verbringen der Blumen zur Grabstätte 97,50 Euro
  11. Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe von derzeit 19% in vorstehenden Beträgen enthalten.

 

Sonstige Gebühren

Sonstige Gebühren werden erhoben für

  1. Exhumierung, einschließlich aller dazugehörigen Arbeiten 338,50 Euro
  2. Verwaltungsgebühr des Marktes Mering 55,00 Euro
  3. Genehmigungsgebühr (f. Grabmahl, Einfriedung oder sonstige bauliche Anlagen). 15,00 Euro
  4. Genehmigung zur Vornahme gewerblicher Arbeiten für Steinmetze und Gärtner (einschließlich Befahren des Friedhofes mit Fahrzeugen) jährliche Pauschalgebühr 80,00 Euro
  5. Einzelbewilligung zu d) 15,00 Euro
  6. Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Einzelanordnungen. 15,00 Euro
  7. Erstellung der Fundamente
    • für 1-stellige Grabstätten 58,00 Euro
    • für 2-stellige Grabstätten 94,00 Euro

 

Instandhaltungsgebühr

Als jährliche Pauschalgebühr für die Instandsetzung der Friedhöfe werden

  1. für ein 1-stelliges Wahlgrab 29,00 Euro
  2. für ein 2-stelliges Wahlgrab 59,00 Euro
  3. für ein 3-stelliges Wahlgrab 88,00 Euro
  4. für ein Urnenerdgrab 19,00 Euro
  5. für eine Urnennische 29,00 Euro
  6. für eine Urnenstele 29,00 Euro

erhoben.

 

Entstehen der Gebührenschuld

  1. Die Grabstättengebühr entsteht mit
    • jeder Bestattung
    • der Verlängerung des Grabrechts
    • dem Erwerb des Grabrechts
    • Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses entsteht mit der tatsächlichen Inanspruchnahme des Leichenhauses für den jeweiligen Zweck.
  2. die Bestattungsgebühr entsteht mit jeder Bestattung.
  3. die sonstigen Gebühren entstehen mit der Durchführung der jeweiligen Maßnahme.
  4. die Instandhaltungsgebühr entsteht am 01.Juli des Jahres; bei späterem Erwerb einer Grabstätte zu diesem Zeitpunkt.

 

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist,

  1. wer zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Bestattungspflichtiger ist,
  2. wer den Auftrag an die Gemeinde erteilt hat,
  3. wer eine Verlängerung der Nutzungsfrist beantragt hat, und
  4. wer eine Grabstätte erworben hat.

 

Fälligkeit

Die Gebührenschuld wird einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.

 

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