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Service

Auskunftssperren

Nach melderechtlichen Bestimmungen darf die Meldebehörde Dritten einfache Melderegisterauskünfte (Familienname, Vorname, Doktorgrad sowie Anschrift) erteilen. Die Melderegisterauskunft kann auf schriftlichen Antrag des Meldepflichtigen eingeschränkt werden, wenn der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

Einen Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre können Sie schriftlich unter Angabe der Gründe sowie der Vorlage von geeigneten Nachweisen im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Mering stellen.

 

Formular/e

pdf iconAntrag auf Errichtung einer Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

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Datenübermittlungssperre

Sie haben die Möglichkeit, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen ohne Begründung zu widersprechen:

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