Die Abwasserentsorgung wird von den Städten und Gemeinden als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen. Abwasser darf in Gewässer nur eingeleitet werden, wenn es bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die im Wasserhaushaltsgesetz einheitlich für Deutschland festgelegt sind. Die Gemeinden und Städte (bzw. Abwasserzweckverbände) müssen dazu Kläranlagen bauen und betreiben, um diese Anforderungen einzuhalten. Damit die Gemeinden/Städte/Abwasserzweckverbände dies sicherstellen können, regeln sie den Umgriff des zu kanalisierenden Gebietes sowie die Anforderungen an die Beschaffenheit des von den Bürgern und dem Gewerbe in die Kanalisation einzuleitenden Abwassers durch die gemeindliche Entwässerungssatzung. In ihr wird auch die Finanzierung der Abwasseranlagen über Beiträge und Gebühren geregelt.
E-Mail mit Anhängen
Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen nur E-Mails mit folgenden Anhängen angenommen werden: PDF, ZIP, Bilddateien, DOCX, XLSX, PPTX und OpenOffice Dateien. Automatisch abgelehnt werden die alten Microsoft Office Formate (DOC, XLS, PPT) sowie Scripte und ausführbare Dateien (EXE)
Service
Abwasserbeseitigung
E-Mail mit Anhängen
Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen nur E-Mails mit folgenden Anhängen angenommen werden: PDF, ZIP, Bilddateien, DOCX, XLSX, PPTX und OpenOffice Dateien. Automatisch abgelehnt werden die alten Microsoft Office Formate (DOC, XLS, PPT) sowie Scripte und ausführbare Dateien (EXE)