Leistungsdetails
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.
05.11.2025 07:39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
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