Inhalt der Stellungnahme vom 28.02.2024:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen.
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftspor-tal.html
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten, bzw. beim Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.
Anlage:
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und weist drauf hin, dass die im Lageplan dargestellten Versorgungseinrichtungen sich in der bereits hergestellten Erschließungsstraße befinden und nicht von der Änderung betroffen sind. Die Hinweise dienen der Kenntnisnahme.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |