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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Für die geplante Erschließungsstraße im Umlegungsgebiet des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ zwischen der Straße Am Mühlanger und der Friedenaustraße (südlich Bauhof/ Feuerwehrhaus) ist noch eine Straßenbenennung vorzunehmen. Im Rahmen des laufenden Umlegungsverfahren wird schon zeitnah vom Amt für Ditigalisierung, Breitband und Vermessung Aichach ein Straßenname benötigt. Die Erschließungsstraße ist im beigefügten Plan farbig markiert.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Rechtsgrundlage für die Straßenbenennung stellt der Artikel 52 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) dar. Daraus ergibt sich das Recht bzw. die Pflicht für Gemeinden, für öffentliche Straßen Straßennamen zu vergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeindrat Mering beschließt, für die künftige Erschließungsstraße im Umlegungsgebiet „Holzgartenweg“ folgenden Straßennamen zu vergeben:

 

 

 

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Anlage/n
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Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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