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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Am 19.02.2014 wurde der gegenständliche Bauantrag zur Errichtung eines Holzspänesilos und Errichtung einer Überdachung auf dem Grundstück Hauptstraße 10 in Steindorf eingereicht. Der Gemeinderat Steindorf hat am 27.02.2014 das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben erteilt, da es sich nach § 34 BauGB einfügt. Bis heute liegt der Vorgang beim Landratsamt zur Entscheidung, das Landratsamt Aichach-Friedberg fordert die Gemeinde Steindorf nun mit Schreiben vom 22.10.2019 auf, erneut über das Vorhaben zu beraten, da das Baugrundstück inzwischen mit einem Bebauungsplan überplant wurde.

 

Das Silo ist mit einem Pultdach mit 22° Dachneigung geplant. Die Außenwandhöhe beträgt ab angepassten Gelände an der niedrigeren Seite 8,00 Meter; an der höheren Gebäudeseite 9,00 Meter.

 

Die Überdachung des Lade- und Fahrbereichs erstreckt sich über 112 m2 zwischen der Lagerraum/Halle für land. u. forstwirtschaftliche Maschinen und dem landwirtschaftlichen Nebengebäude/Wohnhaus. Die Überdachung ist mit einem Satteldach geplant, die Wandhöhe beträgt 3,90 Meter, die Firsthöhe 6,50 Meter ab angepasstem Gelände.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:23.10.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:23.12.2019

Nächste Gemeinderatssitzung:12.12.2019

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne, die alle im Eigentum des Bauherrn selbst sind.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt inzwischen im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet an der Heinrichshofener Straße“ und beurteilt sich nun nach diesen Festsetzungen.

 

Das Bauvorhaben hält die Baugrenzen des Bebauungsplanes nicht ein. Das Silo ist mit einem straßenseitigen Abstand von 5,90 Meter geplant und überschreitet den nicht bebaubaren 6-Meter-Abstand zur Straße somit geringfügig um 10 cm. Der überdachte Innenhof überschreitet die Baugrenze um ca. 34 m2 (5,9 x 5,8 Meter). Insgesamt ist die Fläche außerhalb der Baugrenze als untergeordnet zu erachten, eine Befreiung könnte erteilt werden.

 

Die weitere Beurteilung des Bauantrages gestaltet sich als schwierig, da sich die im Bauantrag angegebenen Höhen lediglich auf das damalige natürliche Gelände beziehen. Ein Bezug auf M. ü.N.N. ist nicht dargestellt. Der Bebauungsplan legt nun allerdings einen fixen Bezugspunkt von 534,80 M. ü.N.N. fest. Auch die zulässige Außenwandhöhe bezieht sich in der Bemessung auf diesen Bezugspunkt. Die Außenwandhöhe des Silos beträgt 8,00 bzw. 9,00 Meter + 80 cm Auffüllung zum natürlichen Gelände. Deshalb  ist hier zu unterstellen, dass hier ebenfalls eine Befreiung von der höchstzulässigen Außenwandhöhe gem. Punkt 3.3 des Bebauungsplanes notwendig ist. Die zulässige AWH von 6,50 ist somit wohl deutlich überschritten.

 

Da hier unterschiedliche Höhenlagen (Silo bzw. Fahr/Ladebereich) vorherrschen, ist wohl ebenfalls der Höhenbezugspunkt von 534,80 M. ü.N.N. nicht eingehalten. Dieser ist in der Nutzungsschablone bzw. unter Punkt 3.2 des Bebauungsplanes festgelegt. Genaue Aussagen zum Maß der Überschreitung/Unterschreitung können auch hier aufgrund der oben genannten Problematik nicht getroffen werden.

 

Der Bauort befindet sich zwar nicht im Bereich des im Bebauungsplan dargestellten HQ-100-Überschwemmungsbereiches, jedoch aber noch innerhalb des lt. BPlan wassersensiblen Bereiches. Daher ist hier auf wasserrechtliche Belange zu verweisen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, sowie zu den Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 24 „Gewerbegebiet an der Heinrichshofener Straße“ hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der Überschreitung des höchstzulässigen Außenwandhöhe gem. Nr. 3.3 und bezüglich der Nichteinhaltung des Höhenbezugspunktes gem. Nr. 3.2 des Bebauungsplanes. Auf wasserrechtliche Belange wird verwiesen.

 

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Anlage/n
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  • ohne

 

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