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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Durch die Marktgemeinderäte Wolfgang Bachmeir, Markus David, Florian A. Mayer, Stefan Spengler, Pia Strecker und Petra von Thienen wurde ein gemeinsamer Antrag eingereicht. Ziel dieses Antrages (als Anlage beigefügt) ist es, in der Augsburger Straße (ab Jägerberg) bis hin zur Einmündung Bahnhofstraße in die Münchener Straße, zeitnah einen möblierten, verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

 

Der Beschlussvorschlag ist jedoch so formuliert, dass der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich durch Beschluss, in dieser Sitzung bereits angeordnet werden soll. Im zweiten des Beschlussvorschlages soll der Marktgemeinderat die Umsetzung der Maßnahme auf Grundlage der Mindestanforderungen (z.B. Pflanztröge, keine Tiefbaumaßnahmen) beschließen. Die Gestaltung soll sich an den vorhandenen Planungen aus der Städtebauförderung mit Gegenverkehr orientieren. Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit der Verkehrsbehörde im Landratsamt, sowie unter Hinzunahme des Büros Dragomir die erforderlichen Voraussetzungen bis zur Marktgemeinderatssitzung am 14.11.2019 zu klären, und dem Marktgemeinderat die erforderlichen Maßnahmen zur Beschlussfassung vorlegen, so dass eine Umsetzung bis zum 01.03.2020 möglich ist.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Seitens der Verwaltung wird festgestellt, dass der erste Teil des Beschlussvorschlages (Anordnung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches) in der heutigen Sitzung nicht beschlossen werden kann. Denn erst wenn der zweite Teil durch die „Verwaltung abgearbeitet ist“, unter Einbeziehung des Büros Dragomir, der Polizeiinspektion Friedberg und weiteren Fachbehörden, ist eine beschlussmäßige Anordnung möglich.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, nur den zweiten Teil des Beschlussvorschlages, in der heutigen Sitzung zu beschließen. Dadurch ist der Auftrag an die Verwaltung definiert und kann bis zur nächsten Marktgemeinderatssitzung am 14.11.2019 abgearbeitet werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt die Umsetzung der Maßnahme (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich) auf Grundlage der Mindestanforderungen (z.B. Pflanztröge, keine Tiefbaumaßnahmen).

 

Der Umgriff dieses Bereiches geht von der Augsburger Straße (Einmündung Jägerberg) bis zur Münchener Straße (Einmündung Bahnhofstraße). Die Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich soll mit 30 km/h festgesetzt werden.

 

 

Die Gestaltung soll sich an den vorhandenen Planungen aus der Städtebauförderung mit Gegenverkehr orientieren. Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit der Verkehrsbehörde im Landratsamt, sowie unter Hinzunahme des Büros Dragomir die erforderlichen Voraussetzungen bis zur Marktgemeinderatssitzung am 14.11.2019 zu klären, und dem Marktgemeinderat die erforderlichen Maßnahmen zur Beschlussfassung vorlegen, so dass eine Umsetzung bis zum 01.03.2020 möglich ist.

 

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Anlage/n
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Gemeinsamer Antrag    

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