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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Mit Schreiben vom 16.08.2019 stellt ein Anlieger der Kreuzeckstraße einige Anträge an den Markt Mering und ersucht um eine Behandlung derselben im Marktgemeinderat. Er bezieht sich dabei auf einige vorangegangene Schreiben von ihm, in denen ebenfalls bereits gleichlautende Anträge gestellt wurden. Er beantragt darin auch, daß seine Antragsschreiben dem Gremium vorgelegt werden, weshalb die entsprechenden Schreiben als Anlagen vollständig beigefügt sind.

 

Mit Schreiben vom 30.09.2019 ist dann noch ein weiterer Antrag mit Anlagen des Antragstellers eingegangen. Der Antragsteller fordert darin explizit, daß alle Schriftsätze vom 01.07.2019 bis 30.09.2019 mit allen Bezugs-Anlagen allen MGR/innen sowie der Lokalpresse FA zur nächsten MGR-Sitzung am 17.10.2019 zur Behandlung der Angelegenheit zum öffentlichen TOP als Gesamt-Konvolut übergeben werden. Das Gesamtkonvolut ist deshalb als Anlage beigefügt.

 

Konkret stellt der Antragsteller folgende Anträge (aus dem jeweils zutreffenden Antragschreiben zitiert):

a)      „Mein/unser Antrag lautet, … dass meine/unsere vollständigen Schriftsätze – mit ANLAGEN – vom 01.07.2019, vom 18.07.2019, vom 01.08.2019 und aktuell mit diesem vom 16.08.2019 dem MGR-M.M. vorgelegt werden.“ (Auszug aus dem Schreiben vom 16.08.2019).

b)      „Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Bürger beschließt der MGR-M.M., dass den bauwilligen Bauwerbern nach B2-Planzeichnung im WA1 und WA2 B-Plan Nr. 58 Quartier, in der 1. Änderungsfassung vom 24.09.2015 im Genehmigungs-Freistellungsverfahren ebenfalls eine Ges.-GRZ-Überschreitung der aktuell festgestzten Ges.-GRZ im

  • Bereich WA1, die GRZ I von 0,3 auf 0,35, die GRZ II von 0,15 um 0,15 auf Ges.GRZ 0,65
  • Bereich WA2, die GRZ I von 0,4 auf 0,45 die GRZ II von 0,20 um 0,15 auf Ges.GRZ 0,8

Verbindlich zugestanden wird. Der obsolete B-Plan Nr. 58 wird als 2. Änderungs-Fassung entsprechend angepasst.“ (Auszug aus dem Schreiben vom 01.08.2019).

c)      „Der zwingend notwendige „Endausbau der Kreuzeckstraße, mit Einbindung in die Wendelsteinstraße“, entsprechend den rechtskräftigen MGR-M.M.-Beschlüssen Nr. 2 und Nr. 3 vom 17.03.2011 wird –zeitnah – durchgeführt.“ (Auszug aus dem Schreiben vom 01.08.2019).

d)      Vorsorglich – beantrage/n ich/wir – um den Misstand vor ORT beurteilen zu können, dass der MGR umgehend einen Ortstermin in der Kreuzeckstraße durchführt.

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Zu den Anträgen wird wie folgt Stellung genommen:

 

a)      Die entsprechenden Schreiben sind dieser Beschlußvorlage als Anlage beigefügt.

b)      Die Bebauungspläne Nr. 58 sowie die 1. Änderung hierzu wurden vom Marktgemeinderat unter Berücksichtigung des Erforderlichkeitsgebots nach § 1 Abs. 3 BauGB im Rahmen eines ordnungsgemäßen Aufstellungsverfahrens (§§ 3 ff.BauGB) aufgestellt, wobei die darin enthaltenen Festsetzung nach ausführlichen Beratungen und ordnungsgemäßer Abwägung der hierzu eingegangenen Stellungnahmen erfolgt ist. Für eine Änderung der derzeit gültigen Festsetzungen besteht derzeit kein städtebaulicher Grund.

c)      Hierzu ist die Beschlußlage wie folgt:

  1. Am 24.09.2015 hat der Marktgemeinderat beschlossen die Verwaltung zu beauftragen, diesen und alle künftigen Anträge, die die Verlängerung der Kreuzeckstraße zum Gegenstand haben, mit Hinweis auf diesen Beschluß abzulehnen.
  2. Am 16.11.2017 wurde beschlossen: „Der Marktgemeinderat hebt die Ziffern 2 und 3 des Beschlusses zu TOP 7 öffentlicher Teil vom 17.03.2011 auf. Ein Ausbau (Verlängerung) der Kreuzeckstraße erfolgt damit nicht.“

d)      Soweit des Marktgemeinderats die Nowendigkeit gesehen wird, kann jederzeit ein Ortstermin anberaumt werden.

 

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Beschlussvorschlag
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a)      Der Marktgemeinderat nimmt die Antragsschreiben zur Kenntnis.

b)      Der Marktgemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 58 „Rings um die Kreuzeckstraße“ nicht zu ändern, da keine städtebauliche Erforderlichkeit vorliegt.

c)      Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Antragsteller auf die MGR-Beschlüsse vom 24.09.2015 und 16.11.2017 hinzuweisen, dies gilt auch für künftige Anträge des Antragstellers.

d)      Der Marktgemeinderat beschließt, in der nächsten Sitzung einen Ortstermin in der Kreuzeckstraße durchzuführen.

 

 

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Anlage/n
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Antragschreiben vom 01.07.2019, vom 18.07.2019, vom 01.08.2019 und vom 16.08.2019

KONVOLUT-Unterlagen mit Schreiben vom 30.09.2019

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