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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Grundeigentümer beabsichtigt auf dem Grundstück Flur Nr. 12 der Gemarkung Unterbergen ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 Unterbergen Mitte. Im Bebauungsplan ist für die Bauparzelle eine Einzelhausbebauung mit max. zwei Wohneinheiten vorgesehen. Das Bauvorhaben entspricht von der beantragten Größe den Festsetzungen des Bebauungsplanes, allerdings müsste von Seiten der Gemeinde für die Erhöhung der zul. Wohneinheiten auf sechs WE statt der festgesetzten zwei WE eine Befreiung von der Festsetzung in Aussicht gestellt werden.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag zur Errichtung eines 6-Familienhauses auf dem Grundstück Flur Nr. 12 der Gemarkung Unterbergen und stimmt dem geplanten Bauvorhaben grundsätzlich zu.

Das gemeindliche Einvernehmen zu der erforderlichen Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 10 Unterbergen Mitte, 6 WE größer zul. 2 WE wird unter der Voraussetzun, dass die erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt werden können in Aussicht gestellt.

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Anlage/n
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Antrag  

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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