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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.02.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ gebilligt.

Die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 11.03.2019 bis einschließlich 23.04.2019 statt.

 

Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 16.05.2019 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 67Gewerbepark Mering West“ bestehend aus Planzeichnung, Textliche Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 16.05.2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

 

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Anlage/n
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Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht

jeweils in der Fassung vom 16.05.2019     

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