Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt der Stellungnahme vom 08.04.2019:

Hiermit lege ich folgenden Einspruch gegen den Bebauungsplan Nr. 67 ein.

In C) Begründung

5.2 Verkehrskonzept

im drittletzten Absatz, letzter Satz

„… ist die Errichtung von Fahrradabstellplätzen geplant“

Im Rahmen meiner Mitarbeit im Forum-Z Arbeitskreis Mobilität und bei der Mitwirkung zur Er-stellung eines Radverkehrskonzeptes für den Landkreis Aichach Friedberg ist die Anbindung der Bahnhöfe mit dem Fahrrad eines der Hauptziele.

Seitens der Bahn und das Verkehrsministerium soll der Ausbau von Fahrradabstellanlagen zukünftig noch mehr gefördert werden. Siehe hierzu Radverkehrsprogramm Bayern 2025 des Stmi Bayern: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/170217_rvpb_druckbo-gen.pdf, aktueller Bericht AZ vom 4.4.2019 Bayernteil: Bayern soll Radl-Land werden und die Förderprogramme der Bahn: https://www1.deutschebahn.com/bikeandride

 

Einspruch:

Aus diesem Grund ist die reine Planung am Ende des Radweges mit zwei in die Grünzone eingezeichneten maximal jeweils höchsten ca. 40 m² großer Zonen nicht ausreichend.

Es fehlt die konkrete Ausweisung einer zusammenhängenden Fläche auf der eine Abstellan-lage mit Radständern für eine zu definierende Menge (ca. 50 - 70 Stück) und einer Fläche für z.B. abschließbare Boxen (ca. 20 - 30 Stück) gemäß den planungsrechtlichen Vorgaben er-richtet werden kann.

 

Ich bitte deshalb hier einen konkreten Planungsansatz mit den notwendigen zusammenhän-genden Flächen konkret auszuweisen. Später ist dies auf Grund des begrenzten Platzange-botes nicht mehr möglich.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering trägt den Einwendungen teilweise Rechnung. Die gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzten „Flächen für das Abstellen von Fahrrädern“ werden auf eine Fläche 120 m² vergrößert. Legt man einen Platzbedarf von 2,0 m x 0,75 m = 1,5 m² pro Fahrrad zugrunde, ergibt dies eine Abstellfläche für ca. 80 Fahrräder. Es ist zu erwarten, dass diese Abstellfläche vorrangig von Bahnpendlern genutzt wird, da die Beschäftigten der Betriebe ihre Fahrräder direkt am Betrieb abstellen werden. Der Markt Mering weist darauf hin, dass es im Übrigen nicht die Aufgabe des Bebauungsplanes „Gewerbepark Mering West“ ist, den potenziellen zu-künftigen Bedarf an Fahrradabstellplätzen zu decken.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Anregung zur Vergrößerung der Fahrradabstellplätze wird stattgegeben.

Reduzieren
Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.