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Sachverhalt
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Inhalt der Stellungnahme vom 20.03.2019:

Naturschutzfachliche Einwände

Das Gebiet hat durch das Vorkommen bedrohter Feld- und Wiesenbrüter eine große Bedeu-tung. Da z.B. Kiebitze immer mehr ihres natürlichen Lebensraumes verlieren, ziehen sie sich zunehmend in der ersten Phase des Brütens und der Aufzucht auf Maisäcker zurück, wie man im Meringer Feld deutlich beobachten kann (Bauer, 2013 und 2018). Das Meringer Feld ist zudem im Bereich des geplanten Gewerbegebietes Ruhe- und Fortpflanzungsstäte für zahlreiche Feldlerchen. Auch ist das Gebiet wichtiger Bestandteil des Arten- und Biotopschutzprogramms Bayerns (ABSP) und erfüllt insbesondere eine wichtige Funktion indem es Teil des wichtigen Biotopkorridors zwischen Alpen und Donau ist und in enger Beziehung und räumlicher Nähe zum Lech und den FFH-Schutzgebieten Augsburger Stadtwald und Paartal steht.

Vorkommen und der Gefährdungsgrad der Feld- und Wiesenbrüter wie Kiebitz und Feldlerche sind im saP dokumentiert. In Ergänzung dazu ist anzumerken, dass dokumentierte Beobachtungen für Wiesenschafstelzen vorliegen (pers. Kommunikation mit Dr. Uwe Bauer). Kiebitz und Feldlerche gelten als stark gefährdet (Kiebitz) bzw. gefährdet (Feldlerche). Der Erhaltungszustand der Wiesenschafstelze ist laut Landesamt für Umwelt ungünstig. Zusätzlich wurden laut persönlicher Mitteilung von Dr. Uwe Bauer Rebhühner (stark gefährdet) beobachtet und es kommen laut persönlicher Auskunft des Jagdpächters dort regelmäßig Ketten von Rebhühnern vor, deren Vorkommen bis zum Bahnhof St. Afra reicht. Weiterhin ist das Gebiet Rastgebiet für ziehende Kiebitzschwärme mit einer Größe von bis zu 90 Vögeln, wie ich im Februar dieses Jahres dokumentieren konnte.

Die EU-Gesetzgebung und das Bundesnaturschutzgesetz gehen davon aus, dass Eingriffe in die Fortpflanzungs- und Ruheräume europäischer Vogelarten verboten sind bzw. nur in Ausnahmefällen im Vorfeld genehmigt werden können. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn die kontinuierliche Funktionalität der Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch entsprechende Maßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) gewährleistet ist. Dabei werden sehr hohe Anforderungen an die CEF-Maßnahmen gestellt. So wird gefordert, dass sich mit Hilfe der CEF-Maßnahmen, nachweisbar oder mit hoher objektiver Wahrscheinlichkeit, der Zustand nicht gegenüber vorher verschlechtert und die Maßnahmen eine hohe, objektiv belegbare Erfolgsaussicht haben.

Die in der Begründung zum Bebauungsplan für die Feld- und Wiesenbrüter vorgesehenen CEF-Maßnahmen wurden gegenüber der ersten Auslegung des Bebauungsplanes verbessert. So wurden insbesondere die artenspezifischen Ausgleichsflächen vergrößert und die Abstände zu Wegen und Straßen berücksichtigt und ein Monitoring beschrieben. Es gibt allerdings noch eine Reihe von Punkten, die verbessert werden müssen, ansonsten muss das Gewerbegebiet aus Naturschutzsicht abgelehnt werden.

Basiswerte für Flächenberechnungen und Flächenberechnungen der CEF-Maßnahmen müs-sen überarbeitet werden

Der Gutachter geht von verschiedenen Annahmen bezüglich Besiedlungsdichten aus, die als Basis für die Berechnung der CEF-Flächen dienen. Diese Annahmen haben erheblichen Ein-fluss auf die Größe und die Gestaltung der CEF-Flächen. Die Annahmen sind in wichtigen methodisch zu hinterfragen (siehe Anlage). Entsprechend sind die Flächenberechnungen und CEF-Maßnahmen zu überarbeiten und die vorgesehenen Flächen, zumindest für Kiebitze, deutlich zu vergrößern.

Erhaltungszustand der Populationen muss berücksichtigt werden

Damit die bestehenden Feld- und Wiesenbrüterpopulationen auf bestehendem Niveau blei-ben, muss für diese jeweils ein Minimalareal zur Verfügung stehen. Dabei ist von der Erkenntnis auszugehen, dass eine Population bei Unterschreitung einer Mindestgröße zusammenbricht (siehe Hovenstadt et al. 1991). Die Mindestgröße hängt selbstverständlich auch von der Qualität und Eignung für die betreffende Art ab. Hier stellt sich die Frage, ob der geplante Eingriff dazu führen kann, dass die Mindestgröße unterschritten wird. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob die Populationsgrößen im Meringer Feld bereits so klein sind, dass sie Schwankungen und Umwelteinflüsse nicht mehr ausgleichen können und sie daher demnächst verschwinden werden, so wie es kürzlich bei Derching geschehen ist (Bauer, 2018). Es ist eine vielfach belegte ökologische Erkenntnis, dass kleine Populationen Schwankungen in der Umwelt nicht mehr ausgleichen können und zusammenbrechen. Ob dies bei den hier betrachteten Feld- und Wiesenbrütern demnächst der Fall sein wird und wie stark der geplante Eingriff dazu beitragen wird, kann niemand sicher vorhersagen, dennoch ist die Wahrscheinlichkeit dafür hoch wie folgende Aussagen belegen: „So ist auch mit dem Verschwinden des Vorkommens bei Mering, dem südlichsten Brutgebiet im Lechtal, zu rechnen.“, (Bauer, 2013) und „Die Bestandssituation von Feldlerche, Rebhuhn und Kiebitz ist als kritisch im Stadtgebiet Augsburg zu betrachten.“ (LPV, 2011, Kapitel 6.2), (Anmerkung: Das „Stadtgebiet Augsburg“ beinhaltet in der Untersuchung auch des Meringer Feld). Bauer belegt in einer fünfjährigen Untersuchung dass wir im Landkreis einen Rückgang von mindestens 15% – 20% der Brutpaare in fünf Jahren zu verzeichnen haben (Bauer, 2018, S. 161). Hochgerechnet bedeutet dies, dass der Kiebitz und möglicherweise die anderen Feld- und Wiesenbrüter in unserer Region in wenigen Jahren verschwunden sein werden.

Bereits durch die kürzliche Errichtung einer Gewerbegebietserweiterung bei Derching ver-schwand die einzige Brutkolonie im Landkreis, die eine für die Erhaltung der Population not-wendige Nachwuchsrate von 0.8/Jahr aufwies, alle anderen Populationen haben zu niedrige Nachwuchsraten um den Bestand zu erhalten (Bauer, 2018, S. 148).

Entsprechend dem EU-guidance-document muss diese ausserordentlich kritische Lage bei der Konzeption der CEF-Maßnahmen besondere Berücksichtigung finden: „Darüber hinaus ist bei der Durchführung von funktionserhaltenden Maßnahmen der Erhaltungszustand der betreffenden Art zu berücksichtigen. So muss beispielsweise bei seltenen Arten mit einem ungünstigen Erhaltungszustand die Sicherheit, dass die Maßnahmen ihren Zweck erfüllen werden, größer sein als bei verbreiteten Arten mit einem günstigen Erhaltungszustand.“, (EU-guidance-document, II.3.4.d). Möglicherweise stehen die Feldbrüterpopulationen im Meringer Feld bereits kurz vor dem Zusammenbruch. In diesem Fall sind die europäischen Richtlinien dahingehend zu interpretieren, dass jeglicher nachteiliger Eingriff zu unterbleiben hat und vordringlich Maßnahmen zum Schutze und zu Stabilisierung der Populationen erfolgreich durchgeführt werden müssen und sich die Bestände erholt haben, bevor ein Eingriff erfolgen kann. Durch die inzwischen vorgenommenen Grabungen wurden aber bereits vollendete Tatsachen geschaffen und der Eingriff ist bereits erfolgt. Um so mehr sollten jetzt die vorgesehenen CEF-Maßnahmen möglichst frühzeitig und umfassend umgesetzt werden.

Monitoring unzureichend

Beim Monitoring sind die Jahreszahlen anzupassen (das Jahr 2018 ist bereits vergangen). Es ist eine dreijährige Lücke vorgesehen. Diese Lücke ist zu groß, weil man dann nicht rechtzeitig auf negative Entwicklungen reagieren kann. Das Monitoring sollte entsprechend jährlich erfolgen und solange fortgesetzt werden, bis sich die Bestände stabilisiert haben. Monitoring macht auch nur dann Sinn, wenn bei Nichterreichung der Maßnahmen korrigierend eingegriffen werden kann. Entsprechend müssen im Vorfeld Maßnahmen definiert werden, die korrigierend eingreifen, wenn die Ausgleichsmaßnahmen nicht den gewünschten Erfolg zeitigen. Angaben hierzu fehlen.

Baubeginn und Herrichtung der CEF-Flächen

Die CEF-Flächen sollten spätestens im Winter 2019/2020, möglichst vor Baubeginn hergerichtet werden. Nach meinen Informationen sind die Flächen bereits im Besitz der Gemeinde und es spricht nichts dagegen, mit den Maßnahmen im Sinne des Artenschutzes möglichst frühzeitig zu beginnen. Als Minimalmaßnahme sollten die Flächen brachliegen und zumindest provisorische Wasserstellen zur dringend benötigten Trinkwasserversorgung eingerichtet werden.

Herstellungsmaßnahmen / Pflegemaßnahmen der Lerchenflächen

Es ist nicht klar ob eine Bewirtschaftung mit Wintergetreide oder eine andere Art der Bewirt-schaftung vorgesehen ist. Hier sollte klarer angegeben werden ob und in welcher Form ggf. eine Bewirtschaftung erfolgt. Eine Bewirtschaftung ist abzulehnen. Statt dessen sollte für die gesamten Flächen eine möglichst artenreiche und dauerhafte Entwicklung angestrebt werden, auch im Sinne der vorgenommenen Anrechnung auf den naturschutzfachlichen Ausgleich.

Es ist vorgesehen, dass Blühstreifen auf den Lerchenflächen angelegt werden sollen. Es sollte bei den Blühstreifen beachtet werden, dass Blühmischungen verwendet werden, die für Wildbienen und andere Insekten geeignet sind und eine entsprechende Kulisse für Insekten (Wildbienen, Schmetterlinge, Libellen etc.) geschaffen wird, die diesen Arten ausreichend Nistmaterial und Nisthabitate in Flugdistanz zur Verfügung stellt. Bei der Mahd sollten ausreichende Streifen und Lücken gelassen werden, um eine Überwinterung der Insektenarten zu ermöglichen. Strukturvielfalt in Form von Altholz, kleinen Haufen aus Heckenschnitt und Laub, künstliche, offene Bodenstellen, sollten zur Unterstützung dieser Maßnahmen angelegt werden. Es sind schonende Mähverfahren einzusetzen und es sollte nicht gemulcht werden. Es ist zu klären, ob nicht weitgehend auf den vorgesehenen kurzfristigen Wechsel der Blühflächen verzichtet werden sollte, um die Bildung dauerhafter Wiesenstrukturen zu ermöglichen. Um die unterschiedlichen Lebenszyklen bei Insekten zu berücksichtigen, sollte die Mahd für einzelne Flächenabschnitte zeitversetzt erfolgen. Teile der Flächen sollten stark abgemagert werden, um die Verbundwirkung im ABSP-Gebiet zu erhöhen (siehe unten).

Zugvogelverhalten nicht berücksichtigt

Im saP und bei der Flächenberechnung wurde nicht erwähnt und auch nicht berücksichtigt, dass das Meringer Feld Rastplatz für durchziehende Kiebitze ist. Allein in diesem Winter wurden von mir und von einem mir bekannten Bauern im Meringer Feld 90 rastende Kiebitze am 24.2.2019 und im Verlauf der nachfolgenden Woche 50 rastende Kiebitze bei St. Afra beobachtet. Durch eine bessere Ausgestaltung der Brutbedingungen für den Kiebitz kann erreicht werden, dass ein höherer Anteil der ziehenden Vögeln im Meringer Feld verbleibt und die schwindende Population stabilisiert. In diesem Sinne sollten z.B. mehr Flachwasserbereiche angelegt werden.

Flächenverbrauch, weitere Industrialisierung des Lechfeldes, Erweiterung nach Westen, Flä-chenverbrauch

Bayern gehört zu den Bundesländern mit dem höchsten Flächenverbrauch. Dies führt in der Konsequenz zu schwindender Artenvielfalt, zu schwindenden Naherholungsgebieten, zu Ver-lust an Heimat und kultureller Identifikation und zum Aussterben von Ladengeschäften in den Innenstädten. Hier stehen die Kommunen in besonderer Verantwortung. Das Meringer Feld ist aus naturschutzfachlicher Sicht und aus Sicht des Naherholungsbedarfes der Bevölkerung und im Sinne der Attraktivität von Mering als Wohnort als hochsensibel einzustufen. Mit der bereits jetzt existierenden Firma Sonac, der Bahnstrecke, der in Planung befindlichen Osttangente und dem neuen Gewerbegebiet wird demnächst ein großer Teil des Meringer Lechfeldes zugebaut sein. In diesem Sinne ist das Gewerbegebiet, wenn man die Raumwirkung auf das Lechfeld betrachtet, abzulehnen und man sollte für Gewerbetreibende andere Standorte suchen – wir haben in Mering erhebliche Leerstände. Inzwischen wurden aber durch die vorgenommenen Ausgrabungen Tatsachen geschaffen, insbesondere was die negativen Auswirkungen auf den Artenschutz für Feld- und Wiesenbrüter betrifft. Ausserdem liegt ein mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen vor vielen Jahren beschlossener Flächennutzungsplan vor. In diesem Sinne muss man den Realitäten Rechnung tragen und das Gewerbegebiet wohl akzeptieren. Es sollte aber auf Grund der kritischen Auswirkungen möglichst naturschonend umgesetzt werden.

Es wird immer wieder über eine zukünftige Erweiterung des Gewerbegebietes nach Westen diskutiert und entsprechende Anmerkungen der Verantwortlichen lassen darauf schließen, dass man, insbesondere in Anbetracht der jetzt hohen Nachfrage, bereits entsprechende Ab-sichten für eine Westerweiterung hegt. Auch waren entsprechende Angaben in vorherigen Plänen enthalten. Eine Erweiterung des Gewerbegebietes nach Westen ist zwar nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanes, es sollte aber im Sinne einer transparenten Information der Öffentlichkeit durch entsprechende Aussagen des Marktgemeinderates und der dort vertretenen Parteien eine Klarstellung erfolgen.

Weitere Einwände und Anregungen

Straßenbeleuchtung

Bei der Einrichtung der Straßenbeleuchtung sollten negative Auswirkungen auf Mensch und Natur vermieden werden. Dies muss in der Satzung klarer herausgearbeitet werden. So sind hellweiße und grelle LED-Lichtquellen zu vermeiden, wie sie bereits vielfach im Meringer Wohngebieten eingesetzt werden (Beispiel Kreisel an der Hörmannsberger Straße). Diese haben, wie einschlägige Untersuchungen belegen, negative Auswirkungen auf nachtaktive Tiere (Insekten, Vögel etc.) sowie auf die Schlafruhe von Menschen (siehe hierzu Bundesamt für Naturschutz, 2013). Statt dessen sollten warm/weiße Frequenzen niedriger Intensität eingesetzt werden, die Bestrahlung sollte nach unten gerichtet sein und nicht nach oben oder stark seitlich. Es gibt inzwischen auch gute und energiesparende Lösungen, die die Beleuchtung mittels Bewegungssensoren steuern. Eine umfassende Darstellung des Themas mit konkreten Handlungsempfehlungen und Beispielen für Kommunen findet sich in „Schutz der Nacht – Lichtverschmutzung, Biodiversität und Nachtlandschaft“ (Bundesamt für Naturschutz, 2013).

Die Beleuchtung von Werbeanlagen sollte auf bestimmte Abendstunden z.B. bis maximal 23 Uhr beschränkt werden. Werbeanlagen sollten so dimensioniert sein, dass sie ausschließlich auf die unmittelbare Nähe wirken und keinesfalls in die Feldflur im Westen ausstrahlen. Die Größe der beleuchteten Werbeanlagen sollte in der Satzung begrenzt werden z.B. auf die halbe Höhe einer Geschossfläche. Neben den bereits beschriebenen Auflagen sollte Lichtwerbung am Himmel und Laserwerbung ausgeschlossen werden. Ggf. ist hierzu Fachexpertise einzuholen.

Dachbegrünung

Flachdächer und leicht geneigte Dachflächen, die keine keine weitere Nutzung haben (z.B. Aufenthalt oder Sonnenkollektoren) sollten auf einer kulturfähigen Substratschicht dauerhaft begrünt werden.

Öffentliche Grünflächen

Artenschutz ist für Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Anliegen. Im Landkreis wurde das Projekt „Wittelsbacher Land blüht und summt“ gestartet. Kommunale Flächen spielen hierbei eine wichtige Rolle, da sich immer mehr Arten in den urbanen Bereich zurückziehen, weil sie auf intensiv genutzten landwirtschaftsflächen keinen ausreichenden Lebensraum mehr finden. In diesem Sinne kann das neue Gewerbegebiet als Meringer Pilotprojekt für kommunale artenreichen Flächen in Mering dienen, insbesondere die öffentlichen Flächen des Gewerbegebietes in einem unmittelbaren Bezug zur offenen Landschaft stehen. Es ist zu begrüßen, dass extensive Wiesensaat vorgesehen ist. Dabei sollten aber zertifizierte regionale Saatgutmischungen verwendet werden. Auf Mulchen sollte verzichtet werden und es sollten insektenschonende Mähverfahren (z.B. Balkenmäher) eingesetzt werden. Es sollte möglichst nur ein- bis zweimal pro Jahr nach dem Ausblühen gemäht werden. Pestizideinsatz sollte ausgeschlossen werden bzw. nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Es sollten nur regional vorkommende Bäume und Sträucher verwendet werden. Um Insekten in Zeiten geringen Nahrungsangebotes in der Feldflur im Frühjahr und nach der ersten Mahd (Ende Mai) Nahrung zu bieten, sollten verstärkt Bäume und Sträucher eingesetzt werden, deren Blühperiode diese Lücken abdecken. Es wird empfohlen, ortsansässige Vertreter einschlägiger Vereine wie Bund Naturschutz, LBV, Obst- und Gartenbauverein und Imker zur Planung der konkreten Ausgestaltung der Grünflächen öffentlich einzuladen und die Maßnahmen in das Projekt „Wittelsbacher Land blüht und summt“ (Kreisfachberatung für Gartenberatung und Landespflege im Landratsamt) einzubinden.

Bedeutung für die Naherholung

In Kapitel 2.5 des Umweltberichtes wird nach wie vor die Behauptung aufgestellt, dass das Gebiet keine Bedeutung für die Naherholung hat. Diese Aussage ist falsch. Das Gebiet wird von zwei Feldwegen umrandet, die sehr häufig von Spaziergängern, Radfahrern, Joggern etc. benutzt werden und es besteht dadurch eine direkte Verbindung zu den Lechauen und zum Weitmannsee . Diese Wege stehen auch in unmittelbaren Bezug zu von Fernradlern sehr stark frequentierten Wegen entlang des Lech und zur romantischen Straße, da durch ihn eine direkte Verbindung zu Besichtigungs- und Übernachtungsmöglichkeiten in Mering erschlossen werden.

Berücksichtigung des ABSP-Gebietes Meringer Feld bei den Ausgleichsflächen

In Kapitel 4.2.1 des saP wird die Aussage getroffen, dass eine Natur- und Artenschutzrelevanz durch die Lage im ABSP-Schwerpunktgebiet nicht gegeben ist. Die ist nicht richtig. Es bestehen sowohl nördlich als auch südlich des Planungsgebietes im Lechtal zahlreiche Trockenbiotope wie Kissinger Heide und Kissinger Bahngrube, weitere nicht näher dokumentierte Trockenbiotope unmittelbar im Meringer Feld sowie im Bereich westlich des Mandichosees sowie entlang des Lech und im Augsburger Stadtwald. Es ist erklärtes Ziel der Naturschutzbehörden, diese zu vernetzen. Dies geschieht u.a. auch durch die entsprechende Gestaltung der Ausgleichsflächen der Deutschen Bahn im Meringer Feld. Trockenbiotope im Meringer Feld würden eine große Wirkung in einer Verbundachse leisten. In diesem Sinne sollten zumindest einige Teile der Ausgleichsflächen als Magerrasenbiotope ähnlich denen der Deutschen Bahn gestaltet werden.

Quellenangaben

Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr (Bundesverkehrsministerium 2010)

Bauer et al. (2005), Die Vögel Mitteleuropas, AULA-Verlag

BAUER, U. (2013): Brutvorkommen und Einflüsse auf den Bruterfolg des Kiebitzes Vanellus vanellus

im Landkreis Aichach-Friedberg (Bayern). - Ornithol. Anz. 52: S. 59-85

BAUER, U. (2018): Fünfjährige Erfassung des Brutbestands und Bruterfolgs des Kiebitzes (Vanellus vanellus) im Landkreis Aichach-Friedberg (Bayern) – wie kann die Population überleben? - Ornithol. Anz. 56: S. 144-163

Bundesamt für Naturschutz (2013), BfN-Skripten 336, Held M., Hölker F., Jessel B. (Hrsg.) ,Schutz der Nacht – Lichtverschmutzung, Biodiversität und Nachtlandschaft

Glutz von Blotzheim U.N., Bauer K.M., Bezzel E., Handbuch der Vögel Mitteleuropas, 1975, Akademische Verlagsgesellschaft, Wiesbaden

Guidance document on the strict protection of animal species of Community interest under the Habitats Directive 92/43/EEC (2007), Europäische Kommission sowie deutsche Übersetzung

Hovenstadt T., RoesnerJ., Mühlenberg M. (1991), Flächenbedarf von Tierpopulationen, For-schungszentrum Jülich GmbH

Kooiker G., Buckow C.V., (1997) Der Kiebitz, Aula Verlag

Landschaftspflegeverband Augsburg-Stadt, 2010, Augsburg sucht die Lerche - Abschlussbe-richt des GS-Projektes

NABU (2017) Schutzmaßnahmen für den Kiebitz in der Agrarlandschaft – Ergebnisse der Feldversuche 2016, NABU

Pfeuffer E., 2017, Zur Bestandsentwicklung und Gefährdung der Tierwelt Schwabens am Beispiel ausgewählter Tiergruppen, Berichte des Naturwissenschaftlichen Vereins für Schwaben e.V.

Runge H., Simon M. & Widdig T. (2010): Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maß-nahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben, FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ 3507 82 080, (unter Mitarb. von: Louis H. W., Reich M., Bernotat D., Mayer F., Dohm P., Köstermeyer H., Smit-Viergutz J., Szeder K.).- Hannover, Marburg.

Schmidt J.-U., Eilers A., Dämmig M., Nachtigall W., Timm A., Krause-Heiber J. & Siege S.(2016), Faktoren für den Erfolg selbstbegrünter einjähriger Brachen als Bruthabitat für den Kiebitz Vanellus vanellus in industrialisierten Agrarlandschaften Mitteleuropas. Vortrag auf der 149. Jahresversammlung der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft, 28.9.-3.10.2016 in Stralsund

Schreiber M., 2001, Verbreitung und Bruterfolg des Kiebitzes Vanellus vanellus im südwestli-chen Niedersachsen in Abhängigkeit von ausgewählten bodenkundlichen Parametern und landwirtschaftlicher Nutzung, Die Vogelwelt, 2001, Heft 2

Anlage

Flächenberechnung für CEF-Maßnahmen

1. Der Gutachter geht davon aus, dass bei der Berechnung des Brutpaarverlustes im Rahmen der Potentialanalyse die in der Region ermittelte Dichte herangezogen werden kann und stellt diese durch die Kennzahlen „durchschnittliche Dichte“ und „maximale Dichte“ dar. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass für den Kiebitzt in dem betreffenden Gebiet eine Dichte von 0.6 BP/10 ha zu erwarten ist. Dieses Vorgehen ist problematisch und suggeriert eine Genauigkeit, die es so in der Natur leider nicht gibt. So variiert die Besiedelungsdichte deutlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise brüten Kiebitze gerne in Kolonien und erreichen dort Dichten von 3 BP/ha z.B. in einem Marburger Brutgebiet (Kooiker, Buckow, 2017, S. 62 ff). Sie brüten aber auch als Einzelpaare und erreichen dann geringere Dichten. Auch muss berücksichtigt werden, dass Kiebitze in unserer Feldflur bestimmte Strukturen benötigen bzw. meiden. So meiden sie Standorte mit Bäumen und Hecken und ziehen, sofern keine Wiesen oder Brachflächen vorliegen, Ackerflächen vor, vorzugsweise mit Mais bewachsen. Mais deshalb, weil dieser erst recht spät eine bestimmte Höhe erreicht und sie sich mit ihren Jungen gut in den Maisgängen verbergen können und sich dort gut bewegen können. Aller-dings verlassen sie die Maiskulturen, wenn diese höher als 50 cm werden und siedeln mit ihren Jungen auf Wiesen. Sie sind deshalb besonders auf diese Kombination Mais/Wiese/Brachland angewiesen. Weiterhin benötigen sie Feuchtstellen um den Wasserbedarf zu decken. Sobald die Jungen größer werden dehnt sich ihr Einzugsgebiet deutlich aus und sie nutzen auch weiter entfernte Bereiche, um Nahrung zu finden. Wenn man die Daten von Bauer (2013) auswertet, so kann man zunächst als Basisgröße die Größe der von ihm untersuchten Brutreviere und deren Besatz berechnen. Daraus ergibt sich dass bei insgesamt drei Populationen in unserer Region mit insgesamt 33 Brutrevieren mit einer Gesamtgröße von 154 ha über einen Zeitraum von 3 Jahren durchschnittlich 49 BP festgestellt wurden (für einige vereinzelte Brutplätze sind keine Flächengrößen angegeben). Dabei bleibt unberücksichtigt, dass für einzelne Jahre und Brutgebiete keine Daten vorliegen, der Bestand also so-gar noch höher gewesen sein dürfte. Dies entspricht einem Wert von mindestens 3 BP/10 ha, also deutlich höher als vom Gutachter angesetzt. Als weiteren Wert kann man die Größe eines Untersuchungsgebietes heranziehen und das Kiebitzvorkommen dort heranziehen. Laut Bauer (2013) hat das Meringer Untersuchungsgebiet eine Fläche von 260 ha, wobei er betont, dass diese Angabe großzügig bemessen ist. Es wurden dort maximal 12 BP gefunden. Das ergibt einen Besatz von rund 0.5 BP/10 ha. Geht man davon aus, dass nur ein Teil dieser Fläche für den Kiebitz geeignet ist (siehe oben) weil keine geeignete Brutfläche vorhanden ist, weil entsprechende Brachflächen, Maisflächen, Wiesenflächen und Feuchtstellen fehlen oder Büsche, Bäume, Strommasten sowie Straßen und Wege etc. im Gelände vorhanden sind, so reduziert sich das prinzipiell geeignete Gelände auf mindestens die Hälfte oder 130 ha. Daraus kann man einen Maximalwert für den Besatz von 1 BP/10 ha herleiten. Man muss also für eine Potentialanalyse davon ausgehen, dass im betreffenden Gebiet der Besatz zwischen 1 und 3 BP/10 ha liegen kann und nicht wie vom Gutachter angegeben exakt bei 0.6 BP/10 ha. Auch aus der Literatur kann man deutliche Abweichungen zu den vom Gutachter angegebenen Werten entnehmen. So werden Dichten bis zu 3 BP/1 ha angegeben (Kooiker, Buckow, 2017, S. 62 ff). Je nach Methodik und Untersuchungsgebiet werden entsprechend Werte zwischen 0.1 BP und 30 BP/10 ha berichtet, wobei die Dichte sehr stark von den lokalen Bedingungen abhängig ist (Kooiker, Buckow, 2017, S. 62 ff; Glutz, Bauer, Bezzel,1975, S. 443 ff; Schreiber, 2001). Entsprechend kann man rein methodisch nicht von einer fixen Größe ausgehen son-dern kann lediglich eine Spannweite angeben. Im Sinne der von der EU-Gesetzgebung gefor-derten größtmöglichen Absicherung der CEF-Maßnahmen sollte man sich dann auch bei der Flächenberechnung an dem oberen Wert der Spannbreite orientieren. Daher sollte mindestens eine Verdoppelung der CEF-Flächen für den Kiebitz vorgesehen werden.

2. Die in der Region ermittelten Daten, auf die sich der Gutachter bezieht und viele Angaben aus der auch hier zitierten Literatur, wurden in einer bereits stark durch Landwirtschaft und Bebauung beeinträchtigten Umgebung erhoben, die insbesondere in den letzten Jahren zu einem massiven Rückgang der Feldbrüter geführt hat (vergleiche hierzu die Aussagen im saP und im Bericht des LPV von 2011 sowie Pfeuffer, 2017, S. 128 sowie Bauer, 2018 S. 161). Verfolgt man diesen Ansatz, dann würde die kontinuierliche Verschlechterung der Umwelt jeweils als Maßstab zu Gunsten weiterer störender Eingriffe herangezogen und einen weiteren Abwärtstrend bewirken. Dies steht im deutlichen Widerspruch zu den Naturschutzgesetzen, die auf Erhalt der bedrohten Arten und deren Lebensräume abzielen, insbesondere wenn diese bereits bedroht sind. Diese Praxis trägt zu dem massiven Rückgang der Feld- und Wiesenbrüter im Offenland maßgeblich bei.

3. In unserem Landkreis haben wir laut Bauer, 2018, S. 161 einen Rückgang von mindestens 15% – 20% des Kiebitz in fünf Jahren zu verzeichnen. Hochgerechnet bedeutet dies, dass der Kiebitz und möglicherweise die anderen Feld- und Wiesenbrüter in unserer Region in wenigen Jahren verschwunden sein werden. Dies zeigt sich deutlich an der kürzlich erfolgten Errichtung einer Gewerbegebietserweiterung bei Derching. Hier verschwand die einzige Brutkolonie im Landkreis, die eine für die Erhaltung der Population notwendige Nachwuchsrate von 0.8/Jahr aufwies (Bauer, 2018, S. 148). Alle anderen Kolonien im Landkreis weisen laut Bauer eine zu geringe Nachwuchsrate für ein Überleben der Populationen aus.

4. Es geht aus den vorliegenden Dokumenten nicht hervor, wie der Wert 1.5/ha pro BP für den Kiebitz für die Größe der CEF-Fläche ermittelt wurde. Dies sollte nachvollziehbar dargestellt werden.

Diese Einwände bedeuten, dass die bisher angesetzten artenspezifischen Ausgleichsflächen zu klein sind und deren Berechnung überarbeitet werden muss.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Einwände des Einwenders 1 enthalten keine neuen Aspekte, die die Aussagen der saP und die Einschätzung des Vorhabens in Frage stellen.

Die saP untersucht eine mögliche Betroffenheit des Kiebitzes, der Feldlerche, der Wiesen-schafstelzen und des Rebhuhns unter Berücksichtigung der neuesten Empfehlung des Lan-desamts für Umwelt (LfU) sowie in engster Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im LRA Aichach-Friedberg. Die saP berücksichtigt das Gebiet als Bestandteil des Arten- und Biotopschutzprogramms Bayern (siehe auch Angabe der Datengrundlagen in der saP, Ziff. 2.2).

Der Markt Mering macht sich die gutachterliche Einschätzung zu eigen, dass es hinsichtlich der Bewertung keinen Unterschied macht, ob ein reales oder ein potentielles Rebhuhn ange-nommen wird. Im Übrigen hat der Jagdpächter (die gleiche Person?) im Frühjahr gegenüber dem Gutachter geäußert, dass es seit Bau der Ausgleichsflächen der Bahn gar keine Rebhühner mehr gebe. Mit insgesamt 2,97 ha artenschutzrechtlichen Ausgleichsfläche ist der Ausgleich für ein Paar Rebhühner (3,0 ha) aus gutachterlicher Sicht gewährleistet. Diese Einschätzung macht sich der Markt Mering zu eigen.

Die Herstellung der Ausgleichsfläche als CEF-Maßnahmen für den Kiebitz wurde in diesem Frühjahr begonnen und ist zwischenzeitlich fertiggestellt und am 09.05.2019 abgenommen.

Hinsichtlich der methodischen Kritik wird darauf hingewiesen, dass die Zugrundelage der Maxima (hier sogar das von Bauer) die Schwankungsbreite der Populationen hinreichend abdeckt. Die Dichte wird auch nicht dadurch größer, dass 3 Brutpaare in einer „Kolonie“ brüten. Weshalb keine Allzeitmaxima aus Optimalgebieten verwendet werden, wird in der saP disku-tiert. Auch die Gründe für unterschiedliche Dichten (Meideverhalten etc.) werden dargelegt. Sie werden sogar bei Größenbemessung der (vergrößernd) Ausgleichsflächen berücksichtigt, damit letztere durch Fernwirkungen nicht effektiv zu klein sind. Bei der Berechnung von Durch-schnittswerten werden zudem fehlende Daten aus bestimmten Jahren nicht mit 0 eingerech-net, so dass es keinen Grund gibt, die angewendeten Dichten künstlich nach oben zu rechnen. Zudem ist die Verwendung des Maximums gegenüber solchen Rechenfehlern robust.

Laut des Einwender 1 gehe aus den vorliegenden Dokumenten nicht hervor, wie der Wert 1.5/ha pro BP für den Kiebitz für die Größe der CEF-Fläche ermittelt wurde. Dies ist nicht zutreffend: Er wurde wie in der saP dargestellt der Arbeitshilfe des LfU (Schlumprecht 2016) entnommen.

Die dem entsprechend getroffenen Maßnahmen stellen hinreichend sicher, die Situation des Kiebitzes und die anderen Arten nachhaltig zu verbessern. Die „hohe, objektiv belegbare Er-folgsaussicht“ der Maßnahmen ist in dem LfU-Papier begründet, in welches zahlreiche empi-rische Studien und Untersuchungen eingearbeitet wurden. Eine Nachbesserung der saP in diesem Punkt ist nicht erforderlich. Insbesondere ist aus Sicht des Gutachters, die sich der Markt Mering zu eigen macht, keine Verdoppelung der CEF-Flächen für den Kiebitz angezeigt.

Das Beispiel Derching ist nicht auf Mering übertragbar, da dort die Brutplätze wenigstens teil-weise direkt überbaut wurden. Dies ist in Mering aus den in der saP diskutierten Gründen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht der Fall, da sämtliche dokumentierten Brutplätze weitab vom Planungsgebiet liegen. Die Maßnahmen für den Kiebitz werden in der saP nur darum gefor-dert, da sich rein rechnerisch die Möglichkeit ergibt, dass dort maximal 1 Brutpaar Platz gehabt hätte. Zudem zeigt sich beim Kiebitz eine Meta-Populationsstruktur (mit Ortswechseln über weite Räume), so dass die Mindestpopulation-Diskussion ins Leere greift.

Das Hauptproblem für den Kiebitz ist fehlender Nachwuchs, und laut Bauer im Meringer Feld, dass dieser häufig verdurstet. Dieser Schlüsselfaktor ist durch die bereits umgesetzten CEF-Maßnahmen beseitigt, so dass eine nachhaltige Verbesserung eintreten wird.

Nichtzutreffend ist die Behauptung, das „Stadtgebiet Augsburg“ der LPV-Studie (2011) „bein-haltet in der Untersuchung auch das Meringer Feld“.

Auch das Monitoring wurde begonnen: Aufgrund des Zeitplans zum Zeitpunkt der Erstellung des saP war ein Monitoring in 2018, 2019 und 2022 vorgesehen. Aufgrund der Verzögerung des Vorhabens wurde jedoch erst in 2019 das Monitoring begonnen. Entsprechend verschiebt sich das Programm um 1 Jahr: Zweitkartierung in 2020, Drittkartierung in 2023. Die weiterge-hende Forderung des Einwendungsführers, schon jetzt für den - nicht zu erwartenden Fall – eines Fehlschlags der Ausgleichsmaßnahmen konkrete weitere Ausgleichsmaßnahmen zu definieren, ist nicht zielführend. In diesem (hypothetischen Fall) wird der Gutachter die Gründe des Fehlschlags zu analysieren und entsprechende geeignete Gegenmaßnahmen zu definie-ren haben. Diese lassen sich denknotwendig zum heutigen Zeitpunkt nicht bestimmen.

Nicht zutreffend ist auch die Behauptung, dass für die Lerchenflächen unklar sei, ob diese bewirtschaftet werden: Es handelt sich um Ackerbrachen mit teilweiser Anlage von Blühstrei-fen. Auch das zu verwendende Saatgut ist ausreichend benannt: „Einsaat einer standortspe-zifischen Saatmischung regionaler Herkunft unter Beachtung der standorttyp. Segetalvegeta-tion.“ Da es sich um artenspezifische Maßnahmen für Feldvögel handelt, verbieten sich allge-meine Maßnahmen wie „Strukturvielfalt in Form von Altholz, kleinen Haufen aus Heckenschnitt und Laub“. Der Einwender ist jedoch eingeladen, bienenspezifische Maßnahmen auf seinem eigenen Grund und Boden zu realisieren. Die Feldvögel haben lange genug darunter gelitten, dass sie von den vermeintlichen Hilfsmaßnahmen nicht profitieren konnten.

Im Hinblick auf Zugvögel, insbesondere rastende Kiebitze, macht sich der Markt Mering die Einschätzung des Gutachters zu eigen, dass das Plangebiet nicht den Schwellenwert eines Rastgebiets für Kiebitze und andere Wasservögel von landesweiter oder gar bundesweiter Bedeutung erreicht. Dieser liegt nach Einschätzung des Gutachters bei 700 Exemplaren für eine landesweite Bedeutung und bei 7.500 Exemplaren für ein Rastgebiet von bundesweiter Bedeutung. Kiebitze suchen während des Zugs zwar oft ähnliche Plätze auf wie beim Brüten. Das Eingriffsgebiet ist durch die nahegelegene Bahnlinie und die Bundesstraße jedoch bereits stark vorbelastet. Es ist zu erwarten, dass die Kiebitze die verbleibenden Flächen im Meringer Feld und insbesondere die neu gestalteten CEF-Flächen als Ersatz annehmen werden.

Im Hinblick auf die eingewandte Flächenversiegelung relativiert der Einwendungsführer seine eigene Einwendung und steht zu seiner eigenen politischen Entscheidung, im Rahmen der Flächennutzungsplanfortschreibung eine Gewerbefläche auszuweisen. Im Übrigen ist eine künftige Westerweiterung, wie der Einwendungsführer selbst feststellt, nicht Gegenstand des vorliegenden Bauleitplanverfahrens.

Für die vom Einwendungsführer angeregte Regelung der Straßenbeleuchtung verweist der Markt Mering auf die Ausführungsplanung. Er sieht für eine Festsetzung im Bebauungsplan keine Rechtsgrundlage. Im Übrigen wird den Belangen der Verkehrssicherheit im Gewerbe-gebiet, das auch einen Drei-Schicht-Betrieb ermöglicht, insbesondere im Hinblick auf Fußgän-ger und Fahrradfahrer, der Vorrang gegenüber einer Lichtverschmutzung eingeräumt.

Im Hinblick auf die Größe der Werbeanlagen verweist der Markt Mering auf die Festsetzung in § 7 Abs. 3 des Textteils. Störende Lichtwerbung ist bereits ausgeschlossen.

Der Markt Mering erkennt, dass eine Eingrünung der Dachflächen zur Minimierung des Ein-griffs festgesetzt werden könnte, misst aber der Entwicklung des kleinteiligen Gewerbegebiets insbesondere auch für mittelständische Betriebe, die auf eine kostensparende Bauweise an-gewiesen sind, ein höheres Gewicht bei.

Der Markt Mering sieht das geplante Gewerbegebiet nicht als geeignetes Pilotprojekt für kom-munale artenreiche Flächen an.

Der Markt Mering hat im Hinblick auf die Bedeutung des Plangebiets für die Naherholung wie-derholt darauf hingewiesen, dass die Flächen des Plangebiets in der Vergangenheit intensiv landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen mit hohem Anteil an Monokulturen darstellen. Sie sind zudem durch die Bahntrasse und die Bundesstraße noch unmittelbar geprägt und liegen noch weit von den eigentlichen Naherholungsgebieten des Lechauwalds und Weitmannsee entfernt. Der Markt Mering erachtet es dem Naherholungssuchenden als zumutbar, entlang eines neu angelegten intensiv begrünten Ortsrandes über eine Länge von lediglich ca. 500 m (anstelle der bisherigen Agrarmonokultur ohne Erholungswert) vorbeizugehen bzw. -fahren.

Bezüglich des ABSP-Gebiets Meringer Feld verweist der Markt Mering auf die gutachterlichen Ausführungen in der saP (Ziff. 4.2.1), deren Aussagekraft durch die Einwendung nicht erschüt-tert wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Anregung zur Überarbeitung der Ausgleichsflächenberechnung wird nicht stattgegeben.

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Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

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