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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Auf dem Baugrundstück Ringstr. 26 soll das Bestandsgebäude an der Nordgrenze abgebrochen werden. Dieses erstreckt sich als Grenzbebauung ohne Abstandsflächen über die gesamte Grundstücksbreite.

Das geplante Garagengebäude mit Lagerraum soll mit 13 x 7 m und einer Höhe von 3,81 m an der östlichen Grundstücksseite mit einer Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze von 3,01 m errichtet werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenortsbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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Lageplan

Eingabeplan  

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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