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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Die Gemeinde Egling an der Paar hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Finkenweg“ – 2. Änderung – Teilbereich Süd beschlossen.. Mit Schreiben vom 21.02.2019 hat die Gemeinde Egling an der Paar nach § 4 Abs. 2 BauGB, durch Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Behörden am Verfahren beteiligt und aufgefordert, sich im Bedarfsfalle zu äußern.

 

Die Unterlagen sind im Internet unter www.egling.com abrufbar.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Durch den Bebauungsplan 2. Änderung  „Am Finkenwg – Teilbereich Süd“ der Gemeinde Egling an der Paar werden keine Belange der Gemeinde Schmiechen berührt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Schmiechen beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bezüglich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Finkenweg“ – Teilbereich Süd der Gemeinde Egling an der Paar vorzubringen, da Belange der Gemeinde Schmiechen nicht berührt sind.

 

 

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Anlage/n
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  • Anschreiben
  • Planunterlagen

 

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