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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Mit Schreiben vom 02.02.2019 (siehe Anlage) beantragen die Gemeinderatsmitglieder Frau von Thienen und Herr Mayer die Einführung eines Flächen- und Leerstandsmanagements beim Markt Mering.

 

Diese Beschlußvorlage wurde bereits in der MGR-Sitzung am 21.02.2019 behandelt und vertagt, bis geklärt werden kann, ob und welche gleichgerichteten Maßnahmen seitens des marktbeauftragten vorgesehen sind.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Grundsätzlich ist die Einführung eines Flächenmanagements zu begrüßen. Ziel einer solchen Datenerhebung ist es in erster Linie, bereits bestehende Entwicklungspotentiale zu erkennen, systematisch zu erfassen und auf dieser Basis dann als weiteren Schritt Strategien zu entwickeln, um diese Potentiale nutzbar zu machen.

Über das Instrument des Flächenmanagements kann hierfür eine verläßlich Datengrundlage im Rahmen einer Ersterhebung geschaffen werden, die dann aber fortlaufend und dauerhaft gepflegt werden muß, um für weitere Maßnahmen als fundierte und aktuelle Basis dienen zu können.

 

Bei der Entscheidung über die mögliche Einführung sollten nach Ansicht der Verwaltung folgende Punkte bedacht werden:

 

Leerstandsmanagement als ISEK-Maßnahme

Die Einführung eines Flächen- und Leerstandsmanagements ist bereits im ISEK als Maßnahme 15.4 enthalten. Es ist dort als mittelfristiges Ziel aufgeführt und soll im Einzelnen folgende Inhalte/Einzelmaßnahmen umfassen:

  • Erstellung eines Leerstandskatasters
  • Proaktive frühzeitige Erfassung und Vermittlung von perspektivisch leer stehenden Räumen
  • Gezielte Ansprache von Investoren/potentiellen Mietern
  • Testnutzungen, Zwischennutzungen
  • Leerstandsbespielung
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Information der Bürger- bzw. Eigentümer

Das Büro Dragomir hat den Kostenaufwand für die erstmalige Datenerhebung im Maßnahmenkatalog mit ca. 18.000 EUR netto beziffert.

 

 

Personelle Situation/Zeitaufwand

Gerade die erstmalige Datenerhebung und die Erstellung eines Flächenmanagements stellt einen wesentlichen Zeitfaktor dar, der von der zuständigen Bauverwaltung aufgrund des vorhandenen Arbeitsvolumens nicht zusätzlich geleistet werden kann. Gleiches gilt auch für die fortlaufende Pflege, die unbedingt notwendig ist, um das System aktuell zu halten.

Für die Erstellung und Pflege einer solchen Datenbank ist daher zwingend ein entsprechendes externes Fachbüro zu beauftragen, soweit nicht eine interne Lösung in Form einer Personalmehrung angestrebt wird.

 

 

Fördermöglichkeiten

Grundsätzlich ist das Projekt förderfähig. Nach Rücksprache mit der RvS und dem Büro Dragomir sind hierfür folgende Fördervarianten dem Grunde nach denkbar:

 

a)      Städtebauförderung:

Nachdem das Projekt als Maßnahme im ISEK enthalten ist, kann dem Grunde nach eine Förderung über die Städtebauförderung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist aber, daß das Projekt im Rahmen der jährlichen Bedarfsmitteilung angemeldet wurde und dann hierfür auch Mittel bereit gestellt werden.

Ohne Bedarfsanmeldung kann das Projekt somit nicht gefördert werden. Für das laufende Jahr 2019 musste die Bedarfsmitteilung bereits im Oktober 2018 bei der RvS eingereicht werden. In dieser Bedarfsmitteilung ist diese Maßnahme jedoch nicht enthalten, da der Fokus auf andere förderfähige Projekte gelegt wurde (z. B. Vision 2025 oder Steg über die Paar). Somit kann im laufenden Jahr hierfür auch keine Förderzusage erfolgen, so daß das Projekt heuer nicht beauftragt werden kann. Eine nachträgliche Änderung der Bedarfsmitteilung ist nicht möglich.

Der Fördersatz aus der Städtebauförderung beträgt 60 % ohne Begrenzung.

 

b)      Förderprogramm „Erfassung der Innenentwicklungspotentiale“

Unabhängig von der Städtebauförderung hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im Jahre 2018 ein Sonderprogramm unter dem og. Titel aufgelegt. Ziel dieses Förderprogrammes ist ebenfalls die Erfassung von Leerständen und Potentialen im Innenraum, um diese nutzbar zu machen.

Allerdings handelte es sich hierbei um kein dauerhaftes, sondern ein einmaliges Programm, für das eine Anmeldefrist bis spätestens 05.10.2018 einzuhalten gewesen wäre. Der Programmstart ist dann für Frühjahr 2019 geplant.

Derzeit ist nach Auskunft der zuständigen Fachstelle beim STMB noch nicht entschieden, ob ein gleiches oder ähnliches Programm auch heuer oder in den Folgejahren nochmals aufgelegt wird, vermutlich aber eher nicht.

Insofern kann auf diese Fördermöglichkeit derzeit nicht zugegriffen werden. Der Fördersatz hätte im Übrigen ebenso wie bei der Städtebauförderung 60 % betragen, wobei aber die Höchstförderung auf max. 25.000 EUR begrenzt gewesen wäre.

 

Bei beiden Förderprogrammen gilt: förderfähig sind nur Drittleistungen, die beim Markt Mering nach Rechnungstellung kassenwirksam werden. Eigenleistungen (z. B. Personalkosten) sind nicht förderfähig.

 

 

Vorschläge zum weiteren Vorgehen:

Nach Ansicht der Verwaltung bieten sich zum weiteren Vorgehen folgende Varianten an:

 

Abwicklung im Rahmen der Städtebauförderung:

Bei dieser Variante müsste die Maßnahme im Rahmen der jährlichen Bedarfsmitteilung als geplante Maßnahme angemeldet werden. Dies wäre dann die Bedarfsmitteilung für das Jahr 2020, die im Oktober 2019 bei der RvS eingereicht werden muß. Eine entsprechende Rahmenbewilligung vorausgesetzt, könnte das Projekt dann aber frühestens Mitte 2020 gestartet werden. Wie oben dargestellt, beträgt die Förderung 60 % der förderfähigen Kosten.

 

 

 

 

 

 

Eigenfinanzierung durch den Markt Mering ohne Inanspruchnahme einer Förderung

Hier könnte der Markt Mering das Projekt sofort beauftragen und unverzüglich beginnen. Alle anfallenden Kosten hätte der Markt Mering zu tragen.

Die Verwaltung rät von dieser Lösung ab.

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Kostenschätzung Dragomir: 18.000 EUR netto für die erstmalige Erstellung (ohne fortlaufende Pflege und Aktualisierungen). Im Haushalt und im Finanzplan sind dafür keine Mittel vorgesehen.

 

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Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme M 15.4 in die Bedarfsmitteilung für 2020 aufzunehmen.

 

 

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Anlage/n
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