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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde die Verwaltung darauf hingewiesen, daß die derzeitige EBS des Marktes Mering in mindestens zwei Punkten nicht mehr der aktuellen Rechtslage entspricht und daher gelegentlich geändert werden sollte. Es handelte sich hierbei um zwei Änderungen, die eher redaktioneller Natur waren und auf die Rechtswirksamkeit der Satzung keinen Einfluss hatten.

 

Nachdem die aktuelle Satzung des Marktes Mering aber bereits rund 30 Jahre alt ist, nahm die Verwaltung dies zum Anlass, die Satzung grundlegend zu überarbeiten und an die aktuelle Gesetzeslage bzw. die derzeitig gültige Mustersatzung des bayerischen Gemeindetages anzupassen.

 

Die umfangreichen Änderungen haben wir in der beigefügten Textsynopse rot markiert dargestellt. Auf eine nähere Erörterung wird daher an dieser Stelle verzichtet.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist eine Satzungsänderung nicht zu empfehlen, vielmehr wird die Satzung neu erlassen und damit gleichzeitig die bisherige Satzung aufgehoben.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der beigefügten Erschließungsbeitragssatzung in der Entwurfsfassung vom  06.12.2018. Der Satzungstext ist Bestandteil dieses Beschlusses.

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Anlage/n
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Textsynopse

Satzung Entwurf vom 06.12.2018 

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