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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Mit Schreiben vom 01.06.2018 stellt ein Anwohner der von-Gumppenberg-Straße den Antrag auf Umsetzung von verkehrsberuhigtenm Maßnahmen. Begründet wird der Antrag mit der hohen Anzahl von Kleinkindern, die durch die Fahrbewegungen gefährdet sind.

Der Antrag wurde mit der Polizeidienstelle Friedberg, Abteilung Straßenverkehr diskutiert. Falls es von der Gemeinde gewünscht wird, eine Verkehrsberuhigungsmaßnahme durchzuführen, gibt es dafür 2 Möglichkeiten:

 

1. Die Anlage einer Spielstraße.

Bei dieser Möglichkeit ist mit hohen Invetitionen zu rechnen, da an der Straße Umbaumaßnahmen zu tätigen sind. Zusätzlich ist das Parken in der Spielstraße nicht erlaubt und in der gesamten Straße ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt, was sicher nicht von allen Anwohnern befürwortet wird. Aus der Erfahrung stellen die Anwohner nach Jahren (sobald die Kinder größer sind) die Spielstraße wieder aufzuheben, wodurch wiederum ein teilweiser Rückbau der Hindernisse erforderlich ist.

 

2. Die Anordnung einer 30er-Zone.

Bei dieser Möglichkeit müssten 3 entsprechende Schilder aufgestellt werden. Wobei der Straßenzug der von Thünefeldstraße mit einbezogen werden müsste um eine Zone zu schaffen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: ca. 500,00 €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Kosten für die Schilder zur Realisierung einer 30er-Zone verursachen Kosten in Höhe von ca. 500,00 €. Diese Kosten sind mit dem Haushaltsansatz für Straßenunterhalt gedeckt.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag im Bereich der von-Gumppenberg-Straße Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchzuführen und stimmt der Anordnung einer 30er-Zone in den Bereichen von Gumppenberg-Straße und der von Thünefeldstraße zu.

 

Die Verwaltung wird beauftgragt, die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen und der Bauhof die Beschilderung anzubringen.

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Anlage/n
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Antrag  

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