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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt der Stellungnahme vom 13.02.2018:

Gewässernähe (§ 36 WHG, Art. 20 BayWG):

Der nördliche Teil des Bebauungsplangebietes liegt innerhalb des 60 m-Bereiches entlang der Paar.

 

Aufgrund der Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes an der Paar ist für alle Anlagen im Abstand bis zu 60 m von der Paar eine wasserrechtliche Genehmigungspflicht nach Art. 20 BayWG i. V. m. § 36 WHG (Anlage am Gewässer) gegeben. Die Genehmigungspflicht besteht für die Errichtung, wesentliche Änderung und die Stilllegung von Anlagen.

Besteht für eine Anlage in diesem Bereich eine Baugenehmigungspflicht, ist in dieser die wasserrechtliche Genehmigung mitumfasst (Art. 20 Abs. 5 BayWG).

Ein entsprechender Hinweis sollte in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Ein Hinweis bezüglich der Gewässernähe (§ 36 WHG, Art. 20 BayWG) wird unter „Hinweise und nachrichtliche Übernahmen“ der textlichen Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der redaktionellen Anregung wird stattgegeben.

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Anlage/n
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