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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Die Eigentümer des Grundstückes Bahnwegfeld 4 a möchten auf Ihrem Grundstück zur gemeindlichen Streuobstwiese eine Einfriedung als Wand aus Granitsteinen errichten. Um diese Anlage zu errichten, ist eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 18 A „Bahnwegfeld“ erforderlich. Die Wand ist mit einer Länge von 16 m und einer Höhe von 80 bis 1,00 m geplant.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 18 „Bahnwegfeld“. Der Bebauungsplan sieht als Einfriedung zu öffentlichen Grünflächen eine sockellose, offene Einfriedung bis zu einer Höhe von 1,20 m und einen Bodenabstand von 0,10 m vor.

Das Vorhaben hält diese Festsetzungen nicht ein und Bedarf daher einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB  von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Durch die Befreiung von diesen Festsetzungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, daher ist eine Befreiung möglich. Bei der Entscheidung über eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 A „Bahnwegfeld“ hat die Gemeinde Schmiechen nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden und alle relevanten Belange abzuwägen und zu berücksichtigen.

Die Gemeinde Schmiechen ist örtlich und sachlich zuständig als Genehmigungsbehörde.

 

In der Satzung der Gemeinde Schmiechen über besondere Anforderungen für Garagen/Nebengebäude, Dachaufbauten, Einfriedungen und Garagen (Ortsgestaltungssatzung nach Art. 81 BayBO) sind keine Regelungen für Einfriedungen zwischen Grundstücken und zu öffentlichen Grünflächen getroffen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung Nr. 4 Satz 3 und Nr. 10 Satz 5 des Bebauungsplanes Nr.18 A „Bahnwegfeld hinsichtlich der Errichtung einer Mauer aus Granitborden in einer Höhe von max. 1,00 Meter zur öffentlichen Grünfläche Grundstück Flur Nr. 293/17.

Um die tierökologischen Belange zu berücksichtigen ist in der untersten Steinreihe an den Steinstößen jeweils ein Zwischenraum von 10 cm Breite auf Dauer offen zu halten.

 

 

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Anlage/n
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Lageplan

Zeichnerische Darstellung      

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