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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.07.2017 beschlossen, die Möglichkeiten des § 13 b BauGB zu nutzen und die Verwaltung beauftragt, die Grundlagen für mögliche Bauleitplanungen zu erarbeiten und mit den Grundstückseigentümern zu besprechen.

 

Bezüglich des Bereiches östlich des Kapellenbergs konnte zwischenzeitlich eine Einigung mit den betroffenen Grundstückseigentümern erzielt werden.

 

Folgende Eckpunkte wurden mit den Grundstückseigentümern vereinbart:

      Die benötigten Flächen werden von den Grundstückseigentümern komplett an den Markt Mering übertragen.

      Im Gegenzug erhalten die Grundstückseigentümer 50 % des Nettobaulandes (prozentual bezogen auf die entsprechenden Einlageflächen) voll erschlossen zurück.

      Die verbleibenden 50 % Nettobauland erhält der Markt Mering zur eigenen Vermarktung.

      Die gesamten Kosten der Bauleitplanung und der Erschließung trägt der Markt Mering.

 

Ein erster Entwurf für eine mögliche Bebauung wird dem Gremium vom Büro OPLA in der Sitzung vorgestellt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Verwirklichung der geplanten Baulanderweiterung ist ein Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Geschätzte Kosten für das Bauleitplanverfahren gemäß § 13 b BauGB

ca. 30.000,- € netto

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „östlich des Kapellenberges“. Mit der Durchführung der Bauleitplanung wird das Büro OPLA in Augsburg beauftragt.

 

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Anlage/n
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Entwurf Planzeichnung   

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