Haus der kleinen Freunde Farbkleckse – Essenslieferant
Das Haus der kleinen Freunde Farbkleckse wird seit Eröffnung im Jahr 2014 von der Metzgerei Mödel mit dem Mittagessen beliefert. Die Einrichtung und auch die meisten Eltern sind mit der Qualität des Essens sehr zufrieden.
In der Gebührensatzung des Marktes Mering ist unter § 3 Nr. 3 GS/KITAS geregelt, dass Abbestellungen des Mittagessens nur berücksichtigt werden können, wenn diese am Vortag der Abwesenheit bis spätestens 14.45 Uhr gemeldet werden.
In den gemeindlichen Einrichtungen wird eine tatsächliche Abrechnung der Essensgebühr durchgeführt. D. h. wenn ein Kind erkrankt, müssen die Eltern das Mittagessen rechtzeitig abbestellen, wenn dies nicht getan wird, tritt die Zahlungspflicht ein.
Nun hat der Caterer bereits zum Dezember 2017 mitgeteilt, dass die Abbestellungen am Vortag der Essenslieferung bis spätestens 8.45 Uhr gemeldet sein müssen. Dem Caterer ist es nicht mehr möglich -–aufgrund der Logistik – einzelne Essensabbestellungen zu berücksichtigen.
Diese Vorgehensweise wird nun seit Januar 2018 getestet und funktioniert sehr gut.
Nun ist es der vollständigkeitshalber notwendig, die Satzung dahingehend zu ändern.
Integratives Kinderhaus Kapellenberg - Essenslieferant
Beim Integrativen Kinderhaus Kapellenberg wurden vom Essenslieferanten dieselben logistischen Vorgaben gemacht. Hier benötigt der Caterer eine Abbestellung bis spätestens 13.30 Uhr am Vortag der Abwesenheit.
Auch hier ist es erforderlich, die Satzung dahingehend anzupassen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2018: € | Einmalig 2018: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: