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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.1.208 beantragt KDBH einen Zuschuss zum Ausgleich des anfallenden Defizietes.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Zuschuss ist auf freiwilliger Basis und wurde laut Beschluss des Gemeinderates vom 15.1.2009 jedes Jahr ohne weitere Beschlussfassung in Höhe von 0,10 € je Einwohner auf Anforderung ausgezahlt. Nun wird ein Zuschuss in Höhe 0,15 € je Einwohner benötigt um die anfallenden Defizite auszugleichen, es wird als Sinnvoll erachtet diesem Wunsch nachzukommen zumal der Betrag für die Gemeinde mit ca. 150 € sehr gering ausfällt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018:150 €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschliesst ab 2018 der KDBH einen Zuschuss in Höhe von 0,15 € je Einwohner zu gewähren. Für die Verwaltung kann auf Antrag der KDBH den Zuschuss für die Folgejahre ohne weitere Beschlussfassung auszahlen. .

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Anlage/n

 

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