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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß des Beschlusses des Gemeinderates vom 9.10.2014 wird die Vergabe von Brennholz öffentlich bekannt gemacht, für das Jahr 2018 erfolgte dies per Aushang / Internet vom

05.12.2017. Die Frist für Bewerbungen bis 5 Ster wurde auf den 19.01.2018 festgesetzt, darüber hinausgehende Mengen werden separat ausgeschrieben.

 

Bewerber aus dem Vorjahr kommen erst zu Zuge wenn die Bewerber für 2018 eine Zuteilung erhalten haben , bzw. wenn keine neuen Bewerber vorliegen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Verfahren dient einer für Jedermann nachvollziehbaren transparenten Vergabe.

 

In der gesetzen Frist ging nur eine Bewerbung ein, eine Verlosung ist daher nicht notwendig.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, Einnahmen durch Holzverkauf

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschliesst die Vergabe von Brennholz an Selbstwerbert, für 2018 an……………………………………. wenn geeignetes Holz anfällt.  Für darüber hinausgehendeMenge ist der Bedarf bei den Bewerbern aus dem  Vorjahr  abzufragen.

 

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Anlage/n

 

 

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