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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Wie in der Marktgemeinderatsitzung am 21.12.2017 erläutert, wurde die Gebietsbezeichnung im Bebauungsplan von GI (Industriegebiet) in GE (Gewerbegebiet) geändert. Daher ist es zur Klarstellung sinnvoll, auch beim Namen des Bebauungsplanes die Bezeichnung „Industriegebiet“ zu streichen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Änderung der Namensbezeichnung eines Bebauungsplanes ist ein formeller Beschluss erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Bezeichnung des Bebauungsplanes Nr. 67 von „Industrie- und Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße“ in „Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße“ zu ändern.

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Anlage/n

 

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