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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der MGR hat am 27.07.2017 anlässlich des Aufstellungsbeschlusses zum Bplan 66 „Geßweinstraße“ beschlossen, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, in dem die näheren Einzelheiten der Erschließung geregelt werden.

Mittlerweile hat die Verwaltung hierfür einen Entwurf erstellt und diesen bereits mit dem Vorhabenträger abgestimmt. Dieser hat bereits mitgeteilt, dass er mit dem Vertrag so einverstanden ist.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Kerninhalte des Vertrages sind:

  • Die Kosten des Bauleitverfahrens werden 50/50 zwischen Markt und Vorhabenträger geteilt.
  • Verpflichtung des Vorhabenträgers, auf eigene Kosten den Kanal bzw. die Wasserleitung in der Geßweinstraße zu ertüchtigen, falls diese für das Bauvorhaben unzureichend ist.
  • Teilweise Offenlegung des Hörlgrabens auf Kosten des Vorhabenträgers, an den Kosten des wasserrechtlichen Verfahrens beteiligt sich der Markt Mering zu 50 %.
  • Verpflichtung des Vorhabenträgers, Erschließungsbeiträge für Wasser/Kanal nachzuzahlen.
  • Zahlung eines einmaligen Infrastrukturbeitrages durch den Vorhabenträger.

 

Der Vertragsentwurf in der Fassung vom 04.12.2017 liegt bei.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der MGR stimmt dem Vertragsentwurf in der Fassung vom 04.12.2017 zu und beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss des Vertrages.

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Anlage/n

Vertragsentwurf in der Fassung vom 04.12.2017   

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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